Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | VI/STR/65/0767/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.09.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Bringen Sie bitte folgende bereits ausgereichte Unterlagen zur Sitzung mit: Zu TOP 19 - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026. | |||||||
VI/STR/65/0767/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0767/0609/18:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.
Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |