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Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VI/STR/OB/0745/18 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stabsstelle Controlling
Federführend:Oberbürgermeister   

Frau Hoffmann von der Stadtverwaltung Zeitz informiert und erläutert dem Ortschaftsrat die 2. Änderungssatzung der Spielgerätesteuer der Stadt.

Sie erklärte den umfassenden Begriff dieser Steuer, welcher praktisch eine

Automatensteuer in den Spielhallen unserer Stadt beinhaltet.

Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

jährlich wie folgt zu erhöhen:

Im Jahr 2019 auf 18 v. H.

Ab Jahr 2020 auf 20 V.H. des Einspielergebnisses.

 

Des Weiteren soll wegen präventiver Wirkung der Steuersatz für Geräte ohne

Gewinnmöglichkeit, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder

die eine Verherrlichung des Krieges zum Gegenstand haben, je Monat und Gerät von 500,00 € auf 1.000,00 € erhöht werden.

 

Der Ortschaftsrat stimmte mit folgendem Abstimmungsergebnis der Vorlage zu:


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Frau Hofmann bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet sich vom

Ortschaftsrat.