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Auszug - Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre Antrag: Ortschaftsrat Theißen  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 20 Beschluss:VI/STR/05/0784/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bringen Sie bitte folgende bereits ausgereichte Unterlagen zur Sitzung mit: Zu TOP 19 - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026.
VI/STR/05/0784/18 Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre
Antrag: Ortschaftsrat Theißen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ortschaftsrat Theißen
Stadtrat
Federführend:Theißen   

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Thiel nimmt ab 19:15 Uhr nicht mehr an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 26 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.

 

 

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes übergibt Herr Strauch das Wort an Herrn Borde, Ortsbürgermeister der Gemeinde Theißen, der die Beschlussvorlage als Einreicher mit folgendem Wortlaut begründet:

 

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte,

die Eingemeindung der Gemeinde Theißen am 01.01.2010 in die Stadt Zeitz hat für meinen Heimatort nichts Positives gebracht. Dieses Bündnis ist ein Hindernis für die Erhaltung unserer Ortschaft im Hinblick auf das gesamte Ortsbild, der Heimatpflege, des Brauchtums, für die Verschönerung unseres Ortes, den Erhalt von Sicherheit und Ordnung und für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger im Ort.

 

Der Ortschaftsrat Theißen hat sich zu diesem Antrag entschieden, weil er entsprechend der gesetzlichen Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitbestimmung für die dem Ortschaftsrat obliegenden Angelegenheiten, Verantwortung trägt.

Im KVG des Landes Sachsen-Anhalt, § 84, Abs.1, Satz 1, ist rechtlich geregelt:

 

„Der Ortschaftsrat vertritt die Interessen der Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin.“

 

Von einer gedeihlichen Entwicklung in unserem Ort ist seit knapp neun Jahren nach der Eingemeindung nichts zu verspüren. Deshalb muss eine Änderung her, damit unsere Ortschaft wieder so hergestellt werden kann, wie diese bis zum 31.12.2009 im besten Zustand war.   

Die Bürgerinnen und Bürger sind unzufrieden mit der jetzigen Situation zwischen Stadt und Ortschaft.

Die Mehrheit sieht die Bindung an die Stadt Zeitz als schlecht für die Entwicklung des Ortes an, weil die hohe Verschuldung der Stadt und da diese sich in den nächsten Jahren nicht ändern wird, als nicht mehr hinnehmbar an.

Deshalb ist der Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister zum Handeln gefordert.

Eine Eingemeindung kann nicht das Ziel sein, dass die ehemalige Gemeinde Theißen nur noch die Finanzquelle für die Stadt ist. Alle Einnahmen aus Steuern, Mieten, Verkäufen, Gebühren, Beiträgen und anteiligen Mitteln aus Finanzzuweisungen des Landes der Ortschaft Theißen werden zu 100% in den städtischen Haushalt übernommen.

Aus diesen Einnahmen sollen 250.000 Euro ab dem Jahr 2019 und die Folgejahre für die Ortschaft Theißen im Haushalt eingestellt werden, damit der Ortschaftsrat in die Lage versetzt wird, seinen Wählerauftrag zu erfüllen. 

 

Investitionen sind in der Ortschaft seit der Eingemeindung nur mit Mitteln aus der Rücklage der Gemeinde Theißen durchgeführt worden. Das waren zum Beispiel die Sanierungsmaßnahme in der KITA, eine wird zurzeit noch durchgeführt und der Bau einer Löschwasserzisterne für den Brandschutz im Ortsteil Reußen. Dazu hatte sich der Ortschaftsrat entschieden, und das ist gemeinsam mit der Verwaltung auch gut gelungen.

 

Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick geben, was mit den 250.000 Euro an Maßnahmen in unserem Ort in den nächsten Jahren in Theißen durchführen wollen:

  • Maßnahmen zum Herstellen eines sicheren und sauberen Ortsbildes
  • Anschaffung von Spielgeräten und Spielgerätekombinationen sowie das Herstellen eines sicheren und gebrauchsfähigen Zustandes unserer Spielplätze in der Ortschaft
  • Beräumen der illegal entstandenen Mülldeponien im Bereich Luckenauer Weg und Tagebaurestloch 397 direkt neben der Zufahrt  zur Löschwasserentnahmestelle, mit anschließenden Sicherungsmaßnahmen gegen erneute Müllablagerung
  • Verbesserung der Feuerwehrausrüstung und Sanierung des Hauptgebäudes
  • Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Granaer Weg
  • Erweiterung der Straßenbeleuchtung Birkenweg und Heinrich-Heine-Straße
  • Systematische Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Leuchten
  • Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Straßen und Wegen innerhalb der Ortschaft
  • Wegen fehlender Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen im Grünen- und Naherholungsbereich des Ortes - Vergabe dieser Leistungen an Dritte -
  • Längst überfällige Ersatzanpflanzungsmaßnahmen – Vergabe an Fachbetriebe
  • Teilweise Neuanpflanzung und kontinuierliche  Pflegemaßnahmen in den Parkanlagen der Ortschaft
  • Ersatz von Spiel- und Lehrmaterial für KITA und Hort   
  • Maßnahmen der Instandhaltung an kommunalen Gebäuden der  Ortschaft
  • Finanzielle Unterstützung der Vereine im Bereich Heimatpflege, Kultur und Sport
  • Unterhaltung und Pflege der Sportstätte Stadion für Nutzung durch Grundschule, Vereine und Freizeitsport
  • Anschaffung von Sportgeräten für die Turnhalle 
  • Absicherung der Nutzung des Freibades Theißen
  • Erschließung eines Baugebietes im Grundstück Kurzer Weg 7

Ich möchte meine Ausführungen an dieser Stelle beenden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

 

sichern Sie mit Ihrer Entscheidung den Stein und bringen sie ihn nicht in`s Rollen.

 

Herr Vorsitzender, ich stelle folgenden Geschäftsordnungsantrag:

 

Ich beantrage namentliche Abstimmung.

 

Herr Exler, Fraktion Freie Wähler, merkt an, dass Herr Borde diesen Antrag nach der Geschäftsordnung nicht stellen kann, weil er zur Sache gesprochen habe.

 

Herr Prüfe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, nimmt zum Antrag Stellung:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen, ebenso die Kommunalaufsicht. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung rechtswidrig wäre. Ich wäre daher verpflichtet, Widerspruch gegen eine positive Beschlussfassung zu erheben.

Es mag sein, dass es für die eine Kommune vorteilhaft war, zur Stadt Zeitz zu kommen, für die andere war es möglicherweise nachteilig. Das ist im Falle von Theißen auch offensichtlich. Denn Theißen war bekannt durch den Sitz von MIBRAG als eine wohlhabende Kommune, die sich viel leisten konnte.

Jetzt aber ist es so, dass wir in einem Topf haushalten. Wir alle zahlen in den einen Topf ein, und aus diesem einen Topf finanzieren wir auch alle Ausgaben der Stadt.

Es darf keinen Parallelhaushalt geben, und es darf auch keine Sonderrechte für Ortschaften oder Teile der Stadt geben.

Der Stadtrat beschließt alle Ausgaben über den Haushaltsplan. Alle Einzelmaßnahmen, die in den Haushaltsplan einfließen, werden nach Kriterien des Haushaltsrechts beurteilt, insbesondere am Kriterium der Unabweisbarkeit, vor allem in unserer Finanzlage.

Ich weiß, dass es unbefriedigend ist. Wir haben eine permanente Mangelverwaltung und nie so viel Geld, wir brauchen. Darunter leiden wir alle. Und die Ortschaft Theißen leidet darunter genauso. Ich kann Ihnen, Herr Borde, weiterhin nur anbieten, dass wir für jedes einzelne Problem versuchen eine Lösung zu finden. Die von ihnen aufgezählten Fälle oder Verwendungsmöglichkeiten sind bekannt und aus dem einen oder anderen Grund umsetzbar oder nicht umsetzbar oder unter Bedingungen umsetzbar. Aber das ist für mich zu viel mit dem Kopf durch die Wand. Ein Sonderrecht mit einem Etat kann es nicht geben. Das Geld muss der Aufgabe folgen und nicht umgekehrt.

 

Herr Strauch eröffnet die Diskussion.

 

Herr Gentsch, Fraktion die Linke., zeigt für das Anliegen des Ortschaftsrates Theißen Verständnis, bringt aber deutlich zum Ausdruck, dass eine Zuweisung eines Budgets in der jetzigen finanziellen Situation der Stadt Zeitz nicht möglich sei.

 

Herr Köstler, Fraktion CDU, verdeutlicht, es gehe dem Ortschaftsrat Theißen nicht darum, einen zweiten Haushalt zu eröffnen. Die angestrebte Verfahrensweise solle analog wie bei der Rücklagenverwendung erfolgen.

 

Frau Späte, Fraktion CDU, beantragt, den folgenden Redebeitrag im Protokoll zu übernehmen:

„Meine dann auch in namentlicher Abstimmung zu protokollierende Entscheidung ist eine Entscheidung, die ich hier als Stadträten treffe. Und ich werde das Budgetrecht dieses Stadtrates der Stadt Zeitz nicht beschneiden. Ich werde dafür kämpfen, dass der Stadtrat der Stadt Zeitz in der Form wie die Eingemeindung 2009/2010 erfolgt ist, auch weiterhin dieses Budgetrecht erhält.

Meine Entscheidung ist keine Entscheidung gegen irgendeine Ortschaft; ich will weiter dafür arbeiten, hier im Stadtrat – bisher habe ich es versucht zu tun – und ich hoffe, dass wir es auch gemeinsam für die Ortschaften weiterhin tun.“

 

Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Prüfe auf namentliche Abstimmung wird bei mehrheitlichen Ja-Stimmen zugestimmt:

Ja-Stimmen13

Nein-Stimmen10

Enthaltungen    3


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/05/0784/0609/15:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass dem Ortschaftsrat Theißen für bestimmte, die Ortschaft Theißen betreffende Angelegenheiten und zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben, Haushaltsmittel als Budget mit Betrag 250.000 Euro im Haushalt 2019 und den Folgejahren, zugewiesen werden.


 

Namentliche Abstimmung:

 

Stadträte

Ja

Nein

Enthaltung

 

Herr Borde

X

 

 

 

Herr Buzalski

X

 

 

 

Herr Czapla

X

 

 

 

Frau Eschner

 

X

 

 

Herr Exler

 

 

X

 

Herr Gentsch

 

 

X

 

Herr Hedrich

X

 

 

 

Herr Heller

X

 

 

 

Herr Köstler

X

 

 

 

Herr Dr. Müller

 

X

 

 

Herr Musgiller

 

X

 

 

Herr Neitz

 

X

 

 

Herr Nicolai

 

X

 

 

Herr Prüfe

X

 

 

 

Frau Reinhardt

 

 

X

 

Herr Rink

X

 

 

 

Frau Rossner-Sauerbier

 

X

 

 

Herr Dr. Röhler

 

X

 

 

Herr Schwarz

 

 

X

 

Frau Späte

 

X

 

 

Herr Strauch

X

 

 

 

Herr Thamm

 

X

 

 

Herr Dr. Weinhold

 

X

 

 

Frau Wetzelt

X

 

 

 

Frau Zetzsche

 

X

 

 

Herr Thieme

 

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

12

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0