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Auszug - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:VI/STR/10/0803/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bringen Sie bitte folgende bereits ausgereichte Unterlagen zur Sitzung mit: Zu TOP 19 - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026.
VI/STR/10/0803/18 Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Nicolai nimmt wieder an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 28 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.

 

Herr Flammiger, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, stellt das Personalentwicklungs-konzept der Stadt Zeitz – 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018–2026 anhand einer PowerPoint-Präsentation vor und legt die Zusammensetzung und Entwicklung des Personals der Stadt Zeitz detailliert dar. 

Die Präsentation wird als Anlage unter dem TOP 19 im Allris eingestellt.

 

Änderung der Anwesenheit:

Im Anschluss an die PowerPoint-Präsentation verlässt Herr Rübestahl die Sitzung. Ab diesem Zeitpunkt sind insgesamt 27 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, legt zusammenfassend dar, dass bis zum Jahr 2026 insgesamt 95 Mitarbeiter aus der Kernverwaltung der Stadt Zeitz ausscheiden werden und sich damit betriebsbedingte Kündigungen vollkommen verbieten. Im Gegenteil werde eher die Gefahr bestehen, dass nicht alle offenen Stellen in Zukunft besetzt werden können. Wichtig sei auch die Erkenntnis, dass 24 VbE unter dem Soll-Stellenplan besetzt sind, die auch nicht personalkostenmäßig ins Gewicht fallen. Seit ca. 7 Jahren würden neue Mitarbeiter mit 36 anstelle mit 40 Stunden eingestellt. Die Differenz führe im Wesentlichen zur Einsparung der genannten 24 VbE. Im Jahr 2020/2021 werden vier weitere VbE automatisch aus der Gesamtstatistik ausscheiden, bei denen es sich schon lange nicht mehr um tatsächlich vorhandene und besetzte Beamtenstellen handle.

 

Herr Borde eröffnet die Diskussion.

 

Herr Gentsch, Fraktion Die Linke., weist auf den hohen Verwaltungsaufwand und die damit verbundene Umsetzung der Gesetzlichkeiten der Landes- und Bundesregierung als eine  Ursache zur Erhöhung der Personalkosten und -entwicklung hin. Weitere Möglichkeiten zur Einsparung bzw. Konsolidierung werden als schwierig angesehen.

 

Herr Rink, Einzelstadtrat WIR, fragt nach, ob die 95 Stellen durch altersbedingten Abgang bis 2026 nicht ausschließlich nur die Erfüllung freiwilliger Aufgaben betreffen. Die freiwilligen Aufgaben stellen einen Teil von dem dar, was die Stadt Zeitz ausmache.

 

Herr Nicolai stellt im Namen der Fraktion ALL/AfD folgenden Antrag:

 

Die Fraktion ALL/AfD beantragt die Verweisung der Informationsvorlage Personalentwicklungskonzept zur Beratung in alle Ausschüsse und zur Beschlussfassung als Beschlussvorlage in den Stadtrat.

 

Begründung:

Im vorliegenden Personalentwicklungskonzept fehle der bereits beschlossene Betrachtungszeitraum PEK 3 (2018-2021). Dort wurde auf Seite 9 in 2018 von 252 VbE ausgegangen. Jetzt werden 272 VbE ausgewiesen. Warum wurde kein neues Arbeitgeberangebot vereinbart?

Für die Fraktion ALL/AfD stelle das Personalentwicklungskonzept nicht nur ein Personalabbaukonzept dar. Langfristig sei es wichtig, Aufgabenentwicklungen und Digitalisierung zu betrachten sowie die zukünftige Gewinnung von neuem Personal.

 

Frau Späte, Fraktion CDU, hinterfragt, wie die Nutzung moderner Technik im Bereich Personal im Zusammenwirken mit den dafür zuständigen technischen Bereichen als eine Möglichkeit der Konsolidierung genutzt werden könne und ob finanzielle Mittel für Aufgaben wie Digitalisierung und E-Government von der Verwaltung geleistet werden können. Als Anregung gibt Frau Späte den Hinweis, gerade auch im technischen Aufgabenbereich Möglichkeiten zu prüfen, Leistungen Dritter mit einzurichten.

 

Herr Flammiger informiert, Digitalisierung erfolge schrittweise. Für das E-Government-Gesetz vom Land werde es konkrete Vorgaben und Terminstellungen geben. Ein erster Schritt zur Digitalisierung sei das Dokumentenmanagementsystem auf dem Weg zur elektronischen Akte, was bereits im Haushaltsplan berücksichtigt wurde. Dies betreffe ebenso die elektronische Rechnungslegung, Entgegennahme und den Workflow. Der genaue finanzielle Umfang und auch mögliche Einsparungen können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Herr Thieme betont, das Personalentwicklungskonzept sei Ausgangspunkt weiterer Überlegungen für Personaleinsparmaßnahmen. Sicherlich könne man hier und da straffen durch Aufgabenverkürzungen ganz einfach auf schlankere Aufgabenerfüllung, was weitere Untersuchungen voraussetze.

 

Beantwortung der Frage von Herrn Nicolai zur Fortführung des Arbeitgeberangebotes durch Herrn Thieme:

Das Arbeitgeberangebot sei durch ein neues und besseres Modell ersetzt. Durch die Einstellung neuer Mitarbeiter bereits von Anfang an mit 36 anstatt 40 Stunden könne ein viel größerer Einspareffekt erzielt werden. Das vorherige Arbeitgeberangebot sah so aus, dass ein Mitarbeiter mit 40 Stunden Grundarbeitsvertrag angestellt war. Während die Stundenzahl auf 36 Stunden reduziert wurde, erfolgte eine Bezahlung für 38 Stunden.

 

Aus der Sicht von Herrn Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., stelle sich das PEK als kein reines Einsparungskonzept sondern als ein Personalentwicklungskonzept mit dem Schwerpunkt Entwicklung dar. Aufgabenverkürzungen werden als problematisch angesehen. Als Beispiele erinnert Herr Heller an den Stadtjugendpfleger, das betriebliche Gesundheitsmanagement (jetzt eingeführt mit einer halben Stelle), die Gleichstellungs- und die Behindertenbeauftragte oder Aufgaben im Präventionsbereich. Man habe das Gefühl, es finde nichts mehr statt und es gebe auch keine Krankheitsvertretung, was sehr nachdenklich stimme. Weiterhin führt Herr Heller aus, eine generelle Einstellung neuer Mitarbeiter mit 36 Stunden werde aufgrund der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt als skeptisch angesehen. Wichtig sei aus Sicht der Fraktion, Mitarbeitern und jungen Leuten Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, zum Beispiel durch Qualifizierungsangebote und Aufstiegsmöglichkeiten. Abschließend merkt Herr Heller an, Personaleinsparungen sollten nicht nur im freiwilligen Bereich erfolgen.

 

Herr Thieme ergänzt, viele Stellen würden neu geschaffen, die den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entsprechen. Die Arbeitszeitreduzierung auf 36 Stunden bestehe auf Freiwilligkeit. Der Ausgleich dieser Stundenanzahl könne innerhalb des Sachgebietes erfolgen. Entwicklungsmöglichkeiten werden natürlich gegeben.

 

Herr Flammiger führt aus, dass natürlich den Bestandsbeschäftigten und auch jüngeren Mitarbeitern weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Es sei aber auch erforderlich, relativ kurzfristig eine zusätzliche Fachkraft einzustellen, die so nicht da ist und auch nicht qualifiziert werden kann. Im Personalentwicklungskonzept könne man sehr gut nachlesen, was alles an Qualifizierungsmaßnahmen auch in jüngerer Vergangenheit angewandt wurden.

 

Herr Schwarz, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, verweist auf den Beschluss des Stadtrates vom 26. Oktober 2017 mit der Festlegung, die Kernverwaltung auf 7,5 VbE pro 1000 Einwohner zu reduzieren und nach Möglichkeit mittels eines Haustarifvertrages eine 10prozentige Personalkostenreduzierung zu erreichen. Über den Begriff, was eine Kernverwaltung ist, gebe es unterschiedliche Auffassungen. Die auf Seite 27 des Personalentwicklungskonzeptes genutzte Definition des Verbandes Deutscher Städtestatistiker sei so bei der Beschlussfassung 2017 nicht geläufig gewesen. Dort sei in der Diskussion stetig nur zwischen der Gesamtmitarbeiterzahl und der Mitarbeiterzahl in den Kindergärten differenziert worden. Die geforderten 7,5 VbE pro 1000 Einwohner haben sich auf die gesamten Verwaltungsmitarbeiter ohne Erzieherinnen bezogen. Nach Vorgabe des Stadtrates würden sich demnach 219 VbE (7,5 VbE * 29.282 pro 1000 Einwohner) für die Kernverwaltung ergeben, was zu einer Differenz von 54 VbE führe.

 

Weiter führt Herr Schwarz aus, dass die Personalkosten mit einem Gesamtwert rund 24 Millionen in etwa das halbe Haushaltsvolumen ausmachen. Gemessen an der Gesamtpersonalzahl von 423 mit den Erziehern, koste ein Mitarbeiter durchschnittlich 56.737,59 €. Bei einer Einsparung von 54 VbE führe das zu einer Reduzierung von insgesamt 3,063 Millionen Euro. Würden die Personalkosten mittels Teilzeitvereinbarungen oder eines Haustarifvertrages um 10 Prozent gesenkt, entstünde hier eine Einsparung von 2,4 Millionen Euro. Damit ergebe sich ein Widerspruch zu den in der Präsentation genannten Zahlen.

 

Wie viele von den rund 150 durch altersbedingte Personenabgänge in nächsten Jahren frei werdenden Stellen sollen wieder besetzt werden? Aufgrund des Arbeitszuwachses sei davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil dieser Abgänge wieder besetzt werden müsse‚ wieviel ist nicht gesagt worden. Um aber die 54 Einsparungen herbeizuführen mit derzeit 3,063 Millionen Euro Personalkosten, dürften rund nur 40 dieser 95 Abgänge wieder besetzt werden. Konsolidierung müsse immer zwischen dem theoretisch Machbaren und dem, was an Lebenserfolg und Funktionalität der Verwaltung notwendig sein müsse, ins Verhältnis gebracht werden. Verbindliche Aussagen zu konkreten Personalzahlen in den kommenden Jahren und mit den damit verbundenen Personalkosten werden im Konzept vermisst.

 

Zum Thema Aufgabenstellung bittet Herr Thieme, die Aufgabe noch einmal zu lesen, da im Stadtratsbeschluss als Zeitraum bis 2021 und nicht bis 2019 angegeben sei. Er betont erneut, das Personalentwicklungskonzept solle aus Ausgangspunkt für weitere Überlegungen verstanden werden. Zum Begriff Kernverwaltung sei wirklich ein geringer, kleinerer Bereich zu verstehen, jedoch nicht die gesamte Verwaltung (auch ohne Einbeziehung der Erzieher).

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion ALL/AfD:

 

Die Fraktion ALL/AfD beantragt die Verweisung der Informationsvorlage Personalentwicklungskonzept zur Beratung in alle Ausschüsse und zur Beschlussfassung als Beschlussvorlage in den Stadtrat.

 

Ja-Stimmen20

Nein-Stimmen   2

Enthaltungen  5

Antrag angenommen

 

Herr Borde übergibt die Sitzungsleitung an den Stellvertreter, Herrn Strauch. Herr Strauch leitet die Sitzung für den Rest der Tagesordnung.