Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | VI/STR/65/0787/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit! | |||||||
VI/STR/65/0787/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0787/2510/18:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |