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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung  

44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 20 Beschluss:VI/STR/65/0787/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit!
VI/STR/65/0787/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0787/2510/18:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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