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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz  

44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:VI/STR/65/0802/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit!
VI/STR/65/0802/18 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0802/2510/18:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan  (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.

 

  • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0