Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 21 | Beschluss: | VI/STR/65/0802/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit! | |||||||
VI/STR/65/0802/18 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0802/2510/18:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |