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Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012  

44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:VI/STR/OB/0745/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit!
VI/STR/OB/0745/18 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stabsstelle Controlling
Federführend:Oberbürgermeister   

 


 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/OB/0745/2510/18:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0