Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Suxdorf" im Ortsteil Würchwitz
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 29.01.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VI/STR/65/0876/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Suxdorf" im Ortsteil Würchwitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Meinecke verwies auf die Beschlussvorlage der Stadt Zeitz. Er erläuterte das Bauvorhaben und erklärte die Notwendigkeit. Es betrifft die dortige Dorfbeleuchtung, die durch Verlegung neuer Erdkabel, Setzen von Masthülsen, Rückbau der Freileitungsmasten und Errichtung neuer LED-Leuchten auf den modernsten Stand gebracht.
Die Förderung durch das Programm STARK V für die Stadt ist hierbei gegeben.
Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.
Die Lebensqualität der Anwohner im Ort wird verbessert.
Es entstehen Straßenausbaubeitrage.
Der Ortschaftsrat stimmt der Beschlussvorlage zu.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |