Auszug - Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | VI/STR/40/0905/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0905/19 Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Zu diesem TOP liegen die Auszüge zur Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 11.03.2019 und der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.03.2019 vor.
Herr Borde gibt bekannt, dass zum TOP ein Änderungsantrag zur Konkretisierung der Beschlussvorlage der Fraktion Die Linke. vorliegt und bringt diesen zur Verlesung.
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.
Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.
In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:
- Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
- Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
- Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
- Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
- Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
- Anhörung des Stadtschülerrates
- Anhörung des Stadtelternrates
- Mitbestimmung des Personalrates
Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., führt aus, der Sachverhalt des vorliegenden Antrages ändere sich gegenüber der Beschlussfassung im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und im Haupt- und Wirtschaftsausschuss nicht. Der Punkt „Fassung eines Grundsatzbeschlusses“ sowie „Aushandlung eines Vertrages“ sei konkretisiert worden. Die Mitglieder der Fraktion Die Linke. sind der Meinung, dass die Schulen entsprechend übertragen werden können und der Schulstandort Sekundarschule III in der Schillerstraße erhalten werden soll. Die Einrichtung eines Bildungscampus sollte nicht mit dem Erhalt der Sekundarschule III verknüpft werden.
Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender der Fraktion ALL, beantragt Rederecht für die anwesenden Schulleiter der Sekundarschulen.
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Herr Dreßel, Schulleiter Sekundarschule III, bringt das Interesse der Schulleitung, der Eltern und der Schüler zum Erhalt des Schulstandortes Schillerstraße zum Ausdruck. Er verdeutlicht, wenn es eine Verbesserung für alle geben soll, dann müsse es auch eine Perspektive für die Sekundarschule III geben.
Herr Thieme begrüßt die anwesenden Schüler, Eltern und Schulleiter und bedankt sich für die übergebenen Unterschriften. Das Wesentliche sei der Grundsatzbeschluss unter Ziffer 1. Die Gründe sind in der Beschlussvorlage aufgeführt. Grundsätzlich sollte eine solche Schulträgerschaft beim Burgenlandkreis angesiedelt sein. Die Situation gebe die Möglichkeit zur Gestaltung der Schullandschaft. Ziel müsse eine Verbesserung im Hinblick auf die Stärkung der Sekundarschulstandorte, aber auch in Bezug auf die Stärkung von Zeitz als Standort eines guten Gymnasiums sein.
Herr Thieme weist noch einmal darauf hin, dass die Fraktion Die Linke. im Beschluss auch die Übernahme der Sekundarschule III in der Schillerstraße durch den Burgenlandkreis aufgenommen hat und informiert über das Schreiben des Landrates vom 25.03.2019 zur geplanten Übernahme der Paul-Wegmann-Schule. Wichtig sei, dass die Stadtverwaltung das Verhandlungsmandat erhält, um dann gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden und den Schulleitern über geeignete und sinnvolle Wege beraten zu können.
Frau Reinhardt, Fraktion Die Linke., möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen. Am Anfang von Verhandlungen dürfe nicht eine Zwangslage stehen, nämlich der Auftrag des Burgenlandkreises, dass nur unter der Bedingung eines Wechsels des Standortes aus der Schillerstraße nach Zeitz-Ost eine Vereinbarung zustande kommen könne.
Frau Späte, Fraktion CDU, unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit der Erteilung des Verhandlungsmandates der Stadt Zeitz. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Zeitz sieht es Herr Weißbrodt als vernünftig an, mit den Verhandlungen zu beginnen. Er bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass das Schreiben des Landrates vom 25.03.2019 den Stadträten noch nicht zugegangen sei.
Frau Wetzelt, Fraktionsvorsitzende Fraktion CDU, erkundigt sich nach dem Bearbeitungsstand der Anfrage aus dem Bildungsausschuss zum Haus II in der Käthe-Niederkirchner-Straße. Hier habe es die Aussage und Bestätigung einer Mitarbeiterin des Burgenlandkreises gegeben, das Haus der Sekundarschule III in der Schillerstraße sei für die Schüler zu klein. Ist zwischenzeitlich eine Prüfung erfolgt?
Herr Thieme teilt mit, dass in der Käthe-Niederkirchner-Straße 480 Schüler des Gymnasiums beschult werden. Die Schülerzahl der Sekundarschule III sei kleiner. Herr Dreßel ergänzt, dass wahrscheinlich schon in ca. 3 Jahren eine Schülerzahl von 300 erreicht wird.
Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke:
Ja-Stimmen 29
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 1
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Hedrich:
Weshalb soll über die ursprüngliche Beschlussvorlage abgestimmt werden, da gerade über den Änderungsantrag entschieden wurde?
Herr Borde erläutert, der Änderungsantrag fließe in die zu beschließende Vorlage mit ein.
Änderung der Anwesenheit:
Herr Schwarz nimmt wieder an der Sitzung teil. Somit werden zur Beschlussvorlage insgesamt 32 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.
Geänderter Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0905/2803/19:
- Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.
Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.
In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:
- Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
- Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
- Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
- Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
- Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
- Anhörung des Stadtschülerrates gem. § 52 SchulG LSA
- Anhörung des Stadtelternrates gem. § 62 SchulG LSA
- Mitbestimmungsrecht des Personalrates gem. § 67 PersVG LSA
Ebenfalls sind in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.
Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
- einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
- lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
- das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |