Auszug - Erläuterung Beschilderung im ländlichen Wegebau durch Herrn Bretschneider
Sitzung des Gemeinderates Döbris | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Gemeinderat Döbris | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mo, 21.08.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:30 | ||
Raum: | Büro Holzbau Meuche | ||
Ort: | |||
Der Anlass für Herrn Brettschneiders erscheinen waren die Beschilderungspläne zum ländlichen Wegebau: Dazu macht Herr Bretschneider wurde Ausführungen.
Im Rahmen der Flurneuordnung dürfen Wege nicht wie öffentliche Straßen genutzt werden. Im Sinne des Gesetzes sind sie Privatwege der Gemeinde. Diese Wege sollen ausgeschildert werden. Die Beschilderung stellt auch einen Rechtsschutz der Gemeinde dar. Es gibt Schilder nach dem Wald-Flur-Forstwirtschaftsgesetz und Schilder nach der STVO.
Der Gemeinderat entscheidet sich für die Schilder nach STVO. Sie sind jeden Verkehrsteilnehmer verständlich und kostengünstiger. Die Finanzierung und der Zeitpunkt der Aufstellung sind noch zu klären.
Herr Wunderlich stellt den Antrag auf Aufstellung eines Spiegels – Dorfausfahrt zur
Landstraße L191. Im Anschluß verläßt Herr Brettschneider die Gemeinderatssitzung.