Auszug - Einbringung und Vorberatung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 21.08.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:25 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Darlegungen zur Einbringung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 durch Frau Schürmann:
- die Stadt Zeitz braucht einen Nachtragshaushalt, um wichtige Investitionsmaßnahmen für die Stadt Zeitz durchführen und weiterführen zu können und die dafür notwendigen Finanzierungsmittel beschaffen zu können
- zur Beantragung von Fördermitteln – auch bei Folgeanträgen für die Weiterführung begonnener Maßnahmen ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Haushaltsansätze im Haushaltsplan und für die Folgejahre auszuwiesen
das betrifft insbesondere die Maßnahme Um- und Ausbau der Kita Völkerfreundschaft, die neu in den Haushalt aufgenommen werden muss
sowie auch
Städtebaufördermaßnahmen (STD, ASO, STO) für eigene Maßnahmen und die Förderung von Maßnahmen Dritter
die Vater-Jahn-Turnhalle (Leader)
den grundhaften Ausbau ZEKIWA
die GBM obere Liebknechtstraße
die Gemeinschaftsbaumaßnahmen Pfalzstraße und Kirchplatz in Kayna
das Gebäude auf Kloster Posa
- darüber hinaus ist es notwendig, Verpflichtungsermächtigungen neu aufzunehmen oder zu aktualisieren, dass die Stadt Zeitz in der Lage ist, für Investitionsmaßnahmen, die über mehrere Jahre laufen, Ausschreibungen vorzunehmen oder Aufträge auszulösen bzw. sich vertraglich zu binden
Gerätewagen Gefahrgut
IT-Ausstattung Grundschulen
Baumaßnahme Grundschule Stadtmitte
Neustrukturierung Moritzburg
grundhaften Ausbau ZEKIWA
GBMen Pfalzstraße und Kirchplatz in Kayna
Gebäude Kloster Posa
zur Haushaltssituation im HJ 2019
- Stadt Zeitz hat seit Beginn des Jahres 2019 einen rechtskräftigen Haushaltsplan
- aufgrund der Defizite befindet sie sich seit 2018 in der Haushaltskonsolidierung
- Haushaltskonsolidierungskonzept – Maßnahmen, um das Defizit zu reduzieren und den Haushalt auszugleichen
- fehlende Gewerbesteuereinnahmen → vor. Fehlbetrag ca. 3,2 Mio. € aufgrund Rückzahlungsverpflichtung für 2017 und 2018 und Mindererträge 2019
- seit 25.03.2019 besteht haushaltswirtschaftliche Sperre, d. h. Leistung von Ausgaben nur
für bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen
für Weiterführung unaufschiebbarer Aufgaben
zur Fortführung begonnener Investitionsmaßnahmen
- 1. Nachtragshaushaltssatzung - Ablehnung der im Stadtrat am 16.05.2019
- nochmalige Einbringung aufgrund der bereits ausgeführten Begründung
- Unterlagen am 12.08.2019 ausgereicht,
Heute:
- Einbringung des Nachtrages
- Erläuterung
- Beantwortung von Fragen, bzw. Beantwortung in nächster Sitzung
Beschlussfassung im HA am 05.09.2019 und Stadtrat am 12.09.2019 vorgesehen
Nachtragshaushaltsplan ist ein Auszug des Gesamthaushaltsplanes, der nur die Änderungen der Ansätze im Vergleich zum Haushaltsplan 2019 beinhaltet.
Es ist kein vollständiger Haushaltsplan! Ansätze, die nicht geändert wurden,
sind nicht enthalten
Nachtrag enthält:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung (enthält alle Gesamtfestsetzungen)
- Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltung)
- Finanzplan (Ein- und Auszahlungen, laufende Verwaltung, Investitionen, Kredite)
- Vorbericht mit Erläuterung und Übersichten zu den Änderungen
- Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht zu Rücklagen
- Teilergebnis- und -finanzpläne zu den Teilplänen
- Teilergebnis- und -finanzpläne zu den Produkten, zu denen sich Veränderungen ergaben
Darüber hinaus liegen heute Ergänzungen und Änderungen vor.
- Änderungen zum Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost für HJ 2019 und die Finanzplanjahre 2020 bis 2022
- Neuaufnahme der Maßnahme Brikettfabrik (hier: Planungsleistungen)
- Änderungen (z.B. Verbesserung Gemeindeanteile EkSt/USt 2019, dadurch auch Änderg. 2021 KreisUml und Schlüsselzuweisung) aufgrund der Vorprüfung der Unterlagen durch die KAB
Das Gesamtdefizit des Ergebnisplanes beläuft sich nunmehr auf 5.727.800 €, das heißt, das ursprüngliche Defizit aus der Haushaltsplanung 2019 erhöht sich um 435.900 €.
Im investiven Bereich hat sich eine Verbesserung ergeben. Das Gesamtdefizit beläuft sich von bisher 4.067.800 € auf nunmehr 2.586.000 €.
Kreditbedarf in 2019 i.H.v. 1.855.000 € (bisher geplante Kreditsumme 3.619.800 €).
Im Anschluss an die Ausführungen durch Frau Schürmann folgt eine konstruktive Diskussion zum Nachtrags-HH 2019.
Ein weiteres Thema der Diskussion war die Aufstellung des HH-Planes 2020. Eine Aufstellung und Genehmigung bis 30.11.2019 ist voraussichtlich nicht möglich, was für eine Antragstellung auf Fördermittel Voraussetzung wäre.
Frau Späte möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht – Fördermittel bis Januar/Februar 2020 zu beantragen.
Herr Immisch hat die mündliche Aussage von beiden Fördermittelstellen – grundsätzlich muss zur Antragstellung von neuen Maßnahmen ein beschlossener HH-Plan vorliegen. Es gibt die Ausnahme, dass Nachforderungen bis Februar des Folgejahres gestellt werden können.
Herr Thieme bittet darum, diese Aussage in schriftlicher Form vom Landesverwaltungsamt/Kommunalaufsicht abzufordern.
Herr Immisch informiert, dass diese Ausnahmeregelung in den neueren Fördermittelrichtlinien steht und als Auszug den Stadträten zur Verfügung gestellt wird.