Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mi, 06.11.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße | |||||||
Ort: | Schulstraße, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Bernshausen erhält das Wort
- Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Im Anschluss wird Frau Bernshausen von Herr Dorniß verabschiedet. Er bedankt sich für die Ausführungen.