Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 25.08.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern" | |||||||
Ort: | 06711 Zeitz OT Theißen | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erklärt, dass Frau Späte, Ortsbürgermeisterin aus Kayna, die Reinigung durch die SSBZ vorgeschlagen hat. Herr Thieme hätte dies am Ende auf Kayna reduziert. Die Ortschaftsratssitzung zu diesem Thema wäre erst am 10.09.2020 in Kayna. Die Einbindung der neuen Straßen hat auf die Kalkulation kaum Einfluss. Später würde dann auf Grunde dessen die Straßenreinigungsgebührensatzung angepasst werden. Außerdem hat der Verkehr auf den Straßen häufig keinen Einfluss auf die Straßenverschmutzungen, weshalb die Häufigkeit der Reinigung in den Klassen A1 und A2 auf 2x wöchentlich und in der Reinigungsklasse B auf alle 14 Tage durch die Stadt herabgesetzt wird.
Die Gebühren würden circa 20% günstiger werden. Auf Theißen selbst hat die Änderung keinen Einfluss, das wöchentliche selbst kehren des Anliegers bleibt bestehen. Die alte B91 soll alle zwei Wochen gekehrt werden, da der Verkehr für das selbstständige Kehren immer noch zu stark wäre.
Herr Forner erkundigt sich nach einer Sondervereinbarung zum Beispiel für den Herbst, da dort eine erhöhte Verschmutzung der Fahrbahn auftreten kann. Herr Immisch sagt, dass es keine gibt aber eine flexiblere Vereinbarung besser wäre, da eine Sonderreinigung zusätzliche Kosten verursacht. Zudem muss dies rechtzeitig angemeldet werden, da die Schilder für ein Parkverbot 72 Stunden vorher aufgestellt werden müssen.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |