Auszug - 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 25.08.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:00 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VII/STR/65/0236/20 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Baumann erläutert die Änderungssatzung. Herr Philipp fragt an, warum die Erhebung nicht generell aufgehoben wird. Frau Baumann erläutert, dass Sachsen-Anhalt das letzte Bundesland ist und es hier sicher auch zu Anpassungen kommen wird.
Die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |