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Auszug - 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
VII/STR/65/0236/20 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Frau Baumann erläutert die Änderungssatzung. Herr Philipp fragt an, warum die Erhebung nicht generell aufgehoben wird. Frau Baumann erläutert, dass Sachsen-Anhalt das letzte Bundesland ist und es hier sicher auch zu Anpassungen kommen wird.

 

Die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008

wird mit  nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0