Auszug - Verbrennungsverbot
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Frau Weber.
Aus der folgenden Diskussion zur Vorlage wird ersichtlich, dass es nach wie vor auf der einen Seite Zustimmung und auf der anderen Seite Ablehnung zum Verbrennungsverbot gibt.
Es wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass in Deutschland bereits ein allgemeines Verbrennungsverbot besteht.
In Abstimmung mit den Stadträten erfolgt die Abstimmung zur Variante 1.
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |