Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Zur Vorlage liegt den Ausschussmitgliedern ein Austauschblatt vor.
Kurze Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Immisch.
Frau Späte, Ortsbürgermeisterin Kayna:
Der Ortschaftsrat Kayna hat in seiner Sitzung das Wohlwollen zur Vorlage diskutiert. Im Ergebnis wurde einstimmung ein Antrag gestellt, dass die Kaynaer Bürger (die Bürger der betroffenen Straßen) im Vorfeld zur Thematik angehört werden. Es betrifft 3 Landesstraßen.
Dazu wurde ein Anhörungsbrief erstellt und an die betroffenen Bürger verteilt. Der Rücklauf soll bis zum 22.09.2020 an die Ortschaft Kayna erfolgen.
Frau Späte, Ausschussmitglied:
Ihre Bitte, Straßen in dieser Satzung einzufügen, sollte kein separater Weg der Ortschaft Kayna sein, sondern war für alle Ortschaften der Stadt Zeitz gedacht.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |