Auszug - Prüfung der Einführung verkehrsberuhigter Bereiche in der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Zeitz21
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0128/20 Prüfung der Einführung verkehrsberuhigter Bereiche in der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Zeitz21 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Fraktion Zeitz21 | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Zeitz21 | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Den Abgeordneten liegt ein Protokollauszug des Ordnungsausschusses vom 10.03.2020 vor. Die Abstimmung erfolgt entsprechend des geänderten Beschlusses im Ordnungsausschuss.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Ziel der Verkehrsberuhigung folgende Maßnahmen zu prüfen und im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen:
Einführung von Tempo 30 auf folgenden Straßen soweit noch nicht geschehen:
Schloßstraße, Rahnestraße, Fischstraße, Kalkstraße, Brüderstraße, Steinsgraben, Schulstraße, Messerschmiedstraße, Neumarkt, Luthergasse, Neumarktstraße, Weberstraße, Altmarkt (Bundesstraße)
Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen an folgenden Straßen und Plätzen:
Neumarkt, Michaeliskirchhof, Luthergasse, Altmarkt (Platz und Umfahrung)
Anbringung von Temposchwellen am Ein- bzw. Ausgang der verkehrsberuhigten Bereiche. (durch Schwellen oder Aufpflasterung)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |