Inhalt

Auszug - Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m² Antrag: Fraktion Zeitz21  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/STR/0131/20 Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m²
Antrag: Fraktion Zeitz21
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion Zeitz21
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Zeitz21
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Den Abgeordneten liegt ein Protokollauszug des Ordnungsausschusses vom 10.03.2020 vor. Die Abstimmung erfolgt entsprechend des geänderten Beschlusses im Ordnungsausschuss.

 


Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zu prüfen:

 

Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz so zu ändern, dass:

 

Gewerbetreibende, Vereine, Hausbesitzer, Mieter, Institutionen aller Art bei der Nutzung einer Fläche von bis zu 1 m² vor ihrem Geschäft zur Verschönerung der Umgebung (Blumen, Dekoration etc.), Warenpräsentation oder Werbung von Gebühren befreit sind.

 

Eine Erlaubnis ist trotzdem zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0