Auszug - Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m² Antrag: Fraktion Zeitz21
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0131/20 Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m² Antrag: Fraktion Zeitz21 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Fraktion Zeitz21 | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Zeitz21 | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Den Abgeordneten liegt ein Protokollauszug des Ordnungsausschusses vom 10.03.2020 vor. Die Abstimmung erfolgt entsprechend des geänderten Beschlusses im Ordnungsausschuss.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zu prüfen:
Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz so zu ändern, dass:
Gewerbetreibende, Vereine, Hausbesitzer, Mieter, Institutionen aller Art bei der Nutzung einer Fläche von bis zu 1 m² vor ihrem Geschäft zur Verschönerung der Umgebung (Blumen, Dekoration etc.), Warenpräsentation oder Werbung von Gebühren befreit sind.
Eine Erlaubnis ist trotzdem zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |