Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Bürgerhaus Zangenberg | |||||||
Ort: | Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse erläutert die 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010. Im Artikel I wurden die neuen Datenschutzbestimmungen nach den Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt vorgenommen.
Im Artikel III sollen 3 Straßen aus der Ortschaft Kayna in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz mit der Reinigungsklasse B – 14tägige Reinigung aufgenommen werden.
Die Reinigungshäufigkeit der Klassen A 1 und A2 von 3x wöchentlich auf 2x wöchentlich herabgesetzt werden und die Klasse B von 1x wöchentlich auf 14 tägig.
Neu aufgenommen und ergänzt wird: Anna-Magdalena-Bach–Straße in Zeitz –nur Hauptfahrbahn-.
Aufgrund der Änderungen der Reinigungshäufigkeit wird es dieses Jahr auch eine neue Gebührenkalkulation geben.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |