Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass im Artikel II, Pkt. 1 noch folgender Zusatz eingearbeitet wurde:
„Die Anna-Magdalena-Bach-Straße wird um den Zusatz „(nur Hauptfahrbahn)“ ergänzt.“
Weiterhin informierte er über einen Antrag von Frau Späte, Ortsbürgermeisterin Kayna und Mitglied des Stadtrates, dass auch höher klassifizierte Straßen in den Ortschaften mit einbezogen werden sollen (Landesstraßen).
Berechnung wäre:
7 Cent/Meter x 26 Wochen bei wöchentlicher Reinigung x … Meter Frontlänge des Grundstücks
Der Ortschaftsrat Nonnewitz sollte darüber nachdenken, ob das auch hier gewollt ist.
Herr Wurm schlug vor, dazu das Gespräch mit den Anliegern zu suchen.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |