Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | |||||||
Datum: | Do, 10.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:45 | |||||||
Raum: | Gemeindesaal der Kirchgemeinde, Kirchplatz 8, 06712 Zeitz OT Kayna | |||||||
Ort: | Kayna | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass ein Austauschblatt zur Vorlage ausgereicht worden sei.
Entsprechend des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt müssen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren Gebühren neu kalkuliert werden. Da für das kommende Jahr eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr erforderlich sei, habe sie in einer Ausschusssitzung des Stadtrates angeregt, in die Neukalkulation alle übergeordneten Straßen im Stadtgebiet einzubeziehen, da diese bisher nur in der Kernstadt Zeitz, in Zangenberg und in Theißen gereinigt werden. Es sei ihr dabei allerdings nicht nur um die L 196 und L 194 im Ortsteil Kayna gegangen, auch wenn sie am Beispiel der L 196 - Bahnhofstraße in Kayna - erläutert habe, dass die Anlieger dieser Straße aufgrund der Straßenführung beim Kehren besonderen Gefahren ausgesetzt wären, worauf sie mehrfach von Anliegern angesprochen worden sei.
Da eine Änderung/Erweiterung der zu reinigenden Straßen und deren Reinigungsklasse zuvor in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz aufgenommen werden müssten, sei sie überrascht gewesen, dass „nur“ Straßen im Ort Kayna in den Satzungstext aufgenommen wurden. Dies sei zudem deswegen schwierig, weil es im Vorfeld keine Informationen zu den Gebühren gegeben habe und die Bürger in den Ortschaften bisher damit keine Erfahrungen haben.
Sie bittet Herrn Fachbereichsleiter Immisch zur Vorlage vorzutragen.
Herr Fachbereichsleiter Immisch führt aus, dass für die Anlieger weiterhin Kehrpflicht zur Reinigung der Gehwege bestehe. Allerdings gelte in einem Gebiet auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, sodass wenn kostenpflichtig gekehrt werde nicht an anderen Stellen des Gebietes die Gemeindearbeiter kostenfrei kehren könnten.
Häufiges Kehren in höherklassigen Straßen ist nach der derzeit gültigen Satzung (in Zeitz, Zangenberg und Theißen) nicht erforderlich, außer im Stadtzentrum (Fußgängerzone). Dadurch ergeben sich Änderungen der Reinigungshäufigkeiten, was veränderte Kehrgebühren zur Folge haben werde.
Der Ortschaftsrat Theißen habe in dieser Woche nach nunmehr drei Jahren, in denen man diese Leistungen in Anspruch nehme, erneut positiv dazu beschlossen.
Herr Ortschaftsrat Telle erklärt, dass man in Zettweil darin keinen Mehrwert sehe.
Herr Ortschaftsrat Rauschenbach erachte es als notwendig, die Bürger im Vorfeld darüber zu informieren.
Frau Ortschaftsrätin Lippold-Horejsek und Herr Ortschaftsrat Sauppe schlagen vor, diese Information den betroffen Anliegern per Handzettel zukommen zu lassen.
Herr Fachbereichsleiter Immisch macht darauf aufmerksam, dass der Stadtrat bereits am 24.09.2020 über diese Vorlage entscheiden werde und sie bisher in den vorberatenden Ausschüssen mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen sei.
Herr Ortschaftsrat Sauppe stellt nachfolgenden
Antrag:
1.) Der Artikel II Nr. 1 der vorliegenden Satzung wird heute nicht abgestimmt.
„Artikel II – Änderungen;
1. Die Anlage 1 (Straßenverzeichnis im Anschlussgebiet) wird wie folgt geändert:
Die Straßen Bahnhofstraße OT Kayna, Altenburger Landstraße OT Kayna und Waldstraße OT Kayna werden in das Straßenverzeichnis aufgenommen und jeweils in die Reinigungsklasse B eingestuft. (…)“
2.) Vor der Sitzung des Stadtrates ist eine Anhörung der Anlieger in der Bahnhofstraße, Altenburger Landstraße und Waldstraße, per Brief mit Rücksendeformular, durchzuführen.
3.) Sofern das Ergebnis der Anhörung positiv ausfällt, wird dem Stadtrat die Annahme des Artikels II Nr. 1 zur Beschlussfassung empfohlen.
Aus der Begründung der Beschlussvorlage:
zu Artikel I:
Im Artikel I der 4. Änderungssatzung wurden die neuen Datenschutzbestimmungen nach dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt aufgenommen.
zu Artikel II:
Aufgrund der geänderten Verkehrsbedeutung der Straßen, die durch Abstufung und geänderte Verkehrsführung mit der Aufhebung des Einbahnstraßensystems entstanden ist, ist eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen. Auch wurden bereits mehrfach von den Grundstückseigentümern Anfragen zu den hohen Reinigungshäufigkeiten gestellt. Es wurden in den Straßen mit der höchsten Reinigungshäufigkeit A 1, A 2 (jeweils 3x wöchentlich, da Stadtzentrum) und B (wöchentlich) Kontrollen unter dem Gesichtspunkt unseres Anspruches an die Sauberkeit in der Stadt durchgeführt. Das Ergebnis ergab, dass diese Straßen in ihrer Reinigungshäufigkeit herabgesetzt werden können.
Somit soll die Reinigung der Straßen in A 1 und A 2 nur noch 2x wöchentlich (durch die Stadt Zeitz) erfolgen. Die Reinigung der Straßen in der Reinigungsklasse B soll nur noch 14tägig (durch die Stadt Zeitz) erfolgen.
zu Artikel III:
Um das Erscheinungsbild der Ortschaft Kayna zu verbessern, soll in der Bahnhofstraße, Altenburger Landstraße und Waldstraße die maschinelle Reinigung durch die Stadt Zeitz erfolgen. Diese Straßen sollen in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz mit der Reinigungsklasse B (14tägliche Reinigung durch die Stadt Zeitz) aufgenommen werden. Somit ist die Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung zu ändern.
Da die Reinigungshäufigkeit der Klassen A 1 und A 2 von 3x wöchentlich auf 2x wöchentlich herabgesetzt werden und der Klasse B von 1x wöchentlich auf 14-tägig, ist die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung zu ändern.“
Die Ortsbürgermeisterin werde gemeinsam mit der Verwaltung die Anhörung vorbereiten, nach Vorliegen des Ergebnisses den Ortschaftsrat unterrichten und im Stadtrat ggf. einen Änderungsantrag stellen.
Die Ortsbürgermeisterin lässt nun über die Vorlage mit Ausnahme des Artikels II Nr. 1 der Satzung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 9 (ein Mandat ist unbesetzt)
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
Anhörung:
Der Ortschaftsrat Kayna empfiehlt die Beschlussvorlage VII/STR/65/0233/20 - bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Anliegeranhörung mit Ausnahme des Artikels II Nr. 1 der Satzung - dem Stadtrat einstimmig zur Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |