Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 15.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Saal der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse stellte die 4. Änderungssatzung vor:
Artikel I: Datenschutzbestimmungen aufgenommen
Artikel II: wegen geänderter Verkehrsbedeutung und Anfragen der Eigentümer erfolgt die Herabsetzung der Reinigungshäufigkeit. Außerdem werden in der Ortslage Kayna die Waldstraße, die Altenburger Landstraße und die Bahnhofsstraße der 14-täglichen maschinellen Reinigung unterzogen um hier das Erscheinungsbild zu verbessern.
Artikel III: die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Für die Ortschaft Würchwitz gilt weiterhin die 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn und wöchentlichen Reinigung der Gehwege jeweils durch den Anlieger.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Die 4. Änderungssatzung wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |