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Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Saal der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Frau Busse stellte die 4. Änderungssatzung vor:

      Artikel I: Datenschutzbestimmungen aufgenommen

      Artikel II: wegen geänderter Verkehrsbedeutung und Anfragen der Eigentümer erfolgt die Herabsetzung der Reinigungshäufigkeit. Außerdem werden in der Ortslage Kayna die Waldstraße, die Altenburger Landstraße und die Bahnhofsstraße der 14-täglichen maschinellen Reinigung unterzogen um hier das Erscheinungsbild zu verbessern.

      Artikel III: die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Für die Ortschaft Würchwitz gilt weiterhin die 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn und wöchentlichen Reinigung der Gehwege jeweils durch den Anlieger.


Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.


Die 4. Änderungssatzung wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0