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Auszug - 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Saal der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VII/STR/65/0236/20 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Frau Baumann stellte die 5. Änderungssatzung vor:

      § 5 Abs.1: Definition der Vollgeschossbestimmung der Rechtsprechung angepasst.

      § 5 Abs. 2: Die Tiefenbegrenzungsregel von 50m ist zu unbestimmt, deshalb sind Grundstücke, die teilweise im Innen- und Außenbereich liegen, nach ihrer bauakzessorischen Nutzung einzelfallbezogen zu ermitteln.

      § 5 Abs. 3: Redaktionelle Änderung.

      § 12 Abs. 3: Redaktionelle Änderung.

      § 13a: Datenverarbeitung nach Datenschutzgrundverordnung.

      In-Kraft-Treten: § 5 Abs. 1 und 2 treten rückwirkend zum 01.01.2016, § 5 Abs. 3 und § 12 rückwirkend zum 01.01.2020 und § 13a am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Herr Oertel: Welche Baumaßnahmen betrifft das?

 

Frau Baumann: Für Bauvorhaben ab 2020.

 

Herr Reißmann: Überall Abschaffung der Beiträge?

 

Frau Baumann: Richtig, die Rechtsprechung spricht von Abschaffung der Beiträge, dies ist aber noch kein Gesetz, die Stadt Zeitz muss aber eine rechtskonforme Satzung vorweisen, um bei Prozessen nicht bereits wegen formeller Fehler abgewiesen zu werden.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.


Die 5. Änderungssatzung wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0