Auszug - Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 13.10.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0274/20 Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" Betriebsführer Stadtwerke Zeitz | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Den Ausschussmitgliedern wurde zu Beginn der Sitzung eine Präsentation / Übersicht zur Erläuterung des Wirtschaftsplanes 2021 – Stand 13.10.2020 ausgereicht.
Frau Erler von der Mazar GmbH erläuterte den gesamten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes anhand der Präsentation.
Frau Beyer wies auf Seite 13 des Entwurfes – Wirtschaftsplan 2021, bezüglich der Stellenübersicht hin und erläuterte dies.
Die Fragen zur Stellenübersicht wurden beantwortet.
Herr Forner sprach die Fördermittel des Wirtschaftsplanes Seite 6 an. Er wies darauf hin, dass der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz Fördermitteln beschaffen soll.
Frau Beyer erklärte, dass für die Sanierung bzw. Erneuerung von vorhandenen Abwasseranlagen keine Förderprogramme vorhanden sind. Die Förderprogramme beziehen sich nur neuanzuschließende Gebiete.
Herr Forner erkundigte sich über die Steigerung des Betriebsführerentgelts.
Herr Deus erläuterte, dass das Betriebsführungsentgelt der Indexierung unterliegt.
Kalkulatorisch ist die Lohnsteigerung und Investitionsgüterindexierung betrachtet worden.
Die Steigerung ist zudem vertraglich geregelt. Die Reduzierung von 2019 auf 2020 beruht sich auf dem gesunkenen Mehrwehrsteuersatz.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 29.09.2020 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.849.906 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.610.058 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 239.848 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 6.964.310 EUR |
| in den Ausgaben auf | 6.964.310 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2021 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 4.370.690 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.101.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 3.516.020 EUR |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |