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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017   

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/75/0280/20 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 

Frau Späte wies darauf hin, dass die Satzung nicht komplett für die Stadt Zeitz beschlossen wird. Die Ortsteilen die den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach ( AZV HET) zugeordnet sind, sind hiervon nicht betroffen.

Zudem beträgt die Schmutzwassergebühr für das Entsorgungsgebiet AZV HET 5,57 € /  m³ und 10,00 € /  Monat. Für das Entsorgungsgebiet 1 vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz wird keine Grundgebühr erhoben.

Die Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet AZV HET beträgt 0,46 € pro qm².

 

Es gab keine weiteren Fragen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0