Inhalt

Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 27.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen

Bericht von Herrn Ham:

-          Am Volkstrauertag, dem 15.11.2020, soll dieses Jahr ebenfalls eine Gedenkveranstaltung stattfinden. Die genaue Uhrzeit wird später bekanntgegeben unter Vorbehalt der gültigen Coronaregeln.

-          Die 800€, welche dem Feuerwehrverein im Februar zugesprochen wurden, sind noch nicht überwiesen.

-          Die Glasfaser Baugrube am Tagebaurestloch 397 wurde zugeschüttet. Nun stellt sich die Frage, ob das darin stehende Öl ordnungsgemäß entfernt wurde oder ob das Loch ohne eine Entfernung der Altlasten zugeschüttet wurde.

 

Herr Immisch weiß nicht was genau dort gemacht wurde, er wird sich bei Herrn Körner erkundigen. Zudem sei immer noch die Zuständigkeit unklar. Eigentlich ist der Eigentümer für die Schäden verantwortlich, allerdings ist die Stadt Zeitz nicht der Verursacher. Die Eigenmer sollten zukünftig überlegen, ob Genehmigungen in solchen Fällen dennoch erteilt werden.

Herr Saar fügt hinzu, dass eventuell etwas angebohrt wurde und dadurch das Öl hinaus gedrückt wurde.

Bericht von Herrn Köstler aus dem Stadtrat:

-          Aufgrund einiger Diskussionen gibt es eine Fortsetzung der letzten Stadtratssitzung.

-          Das Verbrennungsverbot wurde abgelehnt.

-          Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung wurde beschlossen.

-          Das neue Logo der Stadt Zeitz sorgt für Diskussionen.

-          Eine Gedenktafel für die Opfer der SED Diktatur soll am Altmarkt angebracht werden.

-          Das Verkehrskonzept soll überarbeitet werden.

Herr Immisch teilt mit, dass der Busbahnhof aufgrund von Bauarbeiten an der Ortsumfahrt wieder geöffnet ist.