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Auszug - Baumaßnahmen in der Ortschaft 2020 / 2021 - Sachstandsbericht / Informationen  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:34
Raum: Gemeindesaal der Kirchgemeinde, Kirchplatz 8, 06712 Zeitz OT Kayna
Ort: Kayna

Die Ortsbürgermeisterin teilt mit, dass Herr Sachgebietsleiter Meinecke um Verständnis bitte, da kein Tätigkeitsbericht des Sachgebietes Gebäude- und Flächenmanagement übermittelt werden könne. Die Mitarbeiter wären durch krankheitsbedingte Ausfälle und zusätzliche Aufgaben bei der Einrichtung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in allen Liegenschaften der Stadt stark beansprucht.

 

Am 13.10.2020 habe ein Vor-Ort-Termin auf dem Schulhof der Grundschule Schnaudertal stattgefunden. Teilnehmer: Fachbereichsleiter Theo Immisch, Astrid Kunisch vom SG Tiefbau, Torsten Pöhlitz als amt Schulleiter und die Ortsbürgermeisterin. Man habe dem Wunsch der Schule nach einem „Grünen Klassenzimmer“ im Bereich des Schulhofes entsprechen wollen und Möglichkeiten für eine kurzfristige Umsetzung erörtert. Nachdem die Tiefbauarbeiten für die Abwasseranschlüsse der Schulgebäude auf dem Schulgelände beendet wären, habe die Ortsbürgermeisterin die Möglichkeit einer unkomplizierten Lösung besprechen wollen. Das Gestaltungskonzept für den Schulhof (mit den dort eingezeichneten Bänken im Hang vor dem Schulgebäude) und mit einem „Grünen Klassenzimmer“ im Bereich der Linde links neben dem Eingang zum Schulmuseum liege seit September 2010 in der Stadtverwaltung vor. Herr Fachbereichsleiter Immisch sah keine kurzfristige Möglichkeit, da die erforderlichen Erdarbeiten in jedem Falle einer Fachplanung bedürfen. Zudem sei eine entsprechende Haushaltsplanung erforderlich, die langfristig angemeldet werden könne. Durch das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement sei der Hausmeister beauftragt worden, die Fläche unter der Linde (wie oben beschrieben) zurückzubauen. Die Oberfläche werde wieder hergestellt.

Die Fragen bezüglich der Sanierung der Elektroleitungen und des Breitband-Anschlusses beantwortete Herr Immisch insoweit, als dass diese Maßnahmen frühestens im kommenden Jahr geplant und realisiert würden.

 

Im Tätigkeitsbericht des Sachgebietes Gebäude- und Flächenmanagement zur Sitzung des Ortschaftsrates Kayna am 19.05.2020 unter TOP 7 werde folgendes ausgeführt:

Technischer Bereich (…) ehemaliger Sportplatz „Sandgraben“

Zur weiteren Verfahrensweise mit dem Areal, dass zunehmend Ziel von Vandalismus ist, gab es am 05.05.2020 einen Vor-Ort-Termin mit der Ortsbürgermeisterin Frau Späte. Eine Nachnutzung mit der vorhandenen Bebauung wird ausgeschlossen, ein schrittweiser Rückbau und zu einem späteren Zeitpunkt auch der Abriss der Gebäude wird von Verwaltungsseite favorisiert.“

An diesem Verfahren werde nach wie vor festgehalten. In einem Gespräch am 28.10.2020 mit Sachgebietsleiter Meinecke sei mitgeteilt worden, dass ein Leistungsverzeichnis zum Abriss der beiden Gebäude „Sportlerheim Kayna“ und „Jägerhütte Roda“ vorbereitet sei und die Ausschreibung nach Freigabe der Unterlagen erfolge. Wie bereits im Mai besprochen, werden die Gemeindearbeiter nach Abschluss der Rasenmahd in der Ortschaft mit dem Rückbau sämtlicher Aufbauten (Bänke, Absperrungen und Masten) auf dem Platz beginnen und das Gebäude (nach den erheblichen Schäden durch Vandalismus) entkernen.

 

Nach Rückbau Sportplatz Kayna

Wie wäre es mit einem Freizeitplatz für Jugendliche?

 

MITTELDEUTSCHE ZEITUNG, ZEITZ AM 02.11.20, 13:30 Uhr

Von Yvette Meinhardt

 

Einstige Heimstätte von Fortuna Kayna

Die einstige Heimstätte von Fortuna Kayna sieht traurig aus. - Foto: Yvette Meinhardt

 

Kayna - „In Kayna gibt es nichts für Kinder und Jugendliche, keinen Spielplatz, keinen Bolzplatz, keinen Jugendclub oder ähnliches. Was ist aus unserem Vorschlag vom Januar geworden, den alten Sportplatz dafür zu nutzen. Das Gelände bietet sich an, vielleicht wäre ein Outdoorplatz, ein Fahrradparcours oder ähnliches möglich“, fragt Andreas Höfner in der Einwohnerfragestunde zur Sitzung des Ortschaftsrates in Kayna am Donnerstagabend. „Wir sollten den einst so attraktiven Platz nicht einfach verkommen lassen“, sagt er weiter.

Eine konkrete Antwort bleibt Ortsbürgermeisterin Margarete Späte (CDU) zunächst schuldig. Sie verweist auf ihren später folgenden Tätigkeitsbericht. An dieser Stelle wird die Ortsbürgermeisterin dann konkret. „Bereits in der Ortschaftsratssitzung vom 19. Mai 2020 haben wir uns zur Zukunft des Sportplatzes im Sandgraben verständigt.

Zeitzer Stadtverwaltung will den Abriss ausschreiben

Die Zeitzer Stadtverwaltung will den Abriss des ehemaligen Sportlerheimes gemeinsam mit dem Abriss der so genannten Jägerhütte in Roda ausschreiben“, sagt Späte. Den Rückbau der anderen Anlagen wie Geländer, Reste der Sitzbänke samt einbetonierter Verankerungen sollen die Kaynaer Gemeindearbeiter übernehmen. Späte sprach davon, „den Sportplatz der Natur zurückzugeben.“

Der Sportplatz ist in weniger als fünf Jahren in einem sehr traurigen Zustand. Auf dem ehemaligen Spielfeld wuchert Wildwuchs, die Türen und Fenster des ehemaligen Sportlerheimes sind zerschlagen, das Innenleben vom Vandalismus geprägt. Der ehemalige Sportplatz in Kayna gehört der Stadt Zeitz, und so nahm die Pressestelle vor zehn Tagen wie folgt Stellung: Der Sportplatz ist seit 2016 außer Betrieb und wird nicht mehr als Sportstätte genutzt. Da er ohne Nutzung ist, entfällt auch die Pflege des Platzes.

Anzeigen gegen Vandalismus wurden gestellt

Anzeigen gegen Vandalismus wurden gestellt. Jedoch gibt es für Vandalismus keine Versicherung, die entstandene Schäden übernimmt. Da der aktuelle Zustand des Platzes nicht akzeptabel ist, wird sich die Stadtverwaltung mit dem Ortschaftsrat Kayna über die Zukunft der ehemaligen Sportstätte verständigen.

Derzeitige Überlegungen sehen beispielsweise den Rückbau zu einer normalen Grünwiese vor, die gegebenenfalls auch verpachtet werden kann. (mz)

 

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt in Halle habe erfreulicherweise ihre Zusage eingehalten und für den noch unsanierten Abschnitt der L 196 zwischen der Kiesgrube Lindenberg und Wildenborn eine Fahrbahnsanierung beauftragt. Eine Vollsperrung der Landesstraße L 196, Ortsdurchfahrt Wildenborn, in der Zeit vom 19.10.2020 bis 23.10.2020, mit Umleitung des Verkehrs ab Lindenberg über die L 196 - Kayna - L 194 - Zettweil - Spora - K 2213 - B 180 - L 196 - Geußnitz und zurück, sei erfolgt.

 

Zum Ergebnis der Anhörung: „Maschinelle Straßenreinigung der L 194 und der L 196 in der Ortslage Kayna“. Im Briefkasten „Barbarossastraße“ wären 65 Rückantworten eingegangen. Diese Rückantwortbriefe wurden ungeöffnet der Stadtverwaltung übergeben. Hinzu kämen weitere Rückmeldungen von Grundstückseigentümern, deren Wohn- bzw. Firmenanschrift nicht mit ihrem Grundstück in Kayna identisch sei und die per Post bzw. E-Mail direkt in der Stadtverwaltung eingingen. Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Gebühren und Beiträge der Stadtverwaltung hätten die Rückantwortbriefe nach dem „4-Augen-Prinzip“ ausgewertet und die Rückmeldungen straßengenau erfasst, wobei Eigentümer, die in einer Straße mehrere Grundstücke besäßen nur einmal erfasst wurden.

 

Stand 05.10.2020

Straße

befragte Eigentümer

Zustimmung

Ablehnung

keine Rückmeldung

Altenburger Landstraße

26

6

16

4

Bahnhofstraße

36

12

15

9

Waldstraße

43

6

30

7

gesamt

105

24

61

20

 

Im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates habe der Ortschaftsrat Kayna in seiner 11. Sitzung am 10. September 2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Ortschaftsrat Kayna empfiehlt die Beschlussvorlage VII/STR/65/0233/20 - bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Anliegeranhörung mit Ausnahme des Artikels II Nr. 1 der Satzung - dem Stadtrat einstimmig zur Beschlussfassung.“

Der Stadtrat habe in seiner Sitzung am 08. Oktober 2020 die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010, bei Streichung des Artikels II Nr. 1 der Satzung und damit unter Berücksichtigung der Anhörung und des Beschlusses des Ortschaftsrates Kayna - beschlossen.

Unverändert gelte weiterhin: Die Reinigung aller Straßen in Kayna (Fahrbahn und alle übrigen Straßenbestandteile) obliege den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

 

„Das Straßengesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 06.06.1993 bestimmt im § 47, dass die Gemeinde alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen hat. Der § 50 ermächtigt die Gemeinde, die nach § 47 geregelte Verpflichtung zum Reinigen, den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.“