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Auszug - Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung   

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0281/20 Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Behandelt als TOP 24.

 

Es liegt der Auszug mit Beschlussempfehlung mit Änderungen bzw. Ergänzungen der Fördergebiete aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 05.11.2020 aus.

 

Folgende im Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte Änderungen bzw. Ergänzungen werden als Bestandteil der Beschlussvorlage übernommen:

 

1.

Aufnahme der Oettler-Villa in FöG 3

2.

Gebäude Drahtseilbahn vom FöG 1 in FöG 3

3.

Ehem. Hotel „Zur Sonne“ vom FöG 1 in FöG 3

 

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, erläutert die Pläne zum Fördergebiet 3 entsprechend der Beschlusslage im Haupt- und Wirtschaftsausschuss.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0281/1211/20:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung auf der Grundlage des § 171b Baugesetzbuch. Die neuen Geltungsbereiche der Fördergebiete 1 bis 4 sind in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt.


Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Anzahl der besetzten Mandate:

34

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0