Auszug - Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 21 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0281/20 Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Behandelt als TOP 24.
Es liegt der Auszug mit Beschlussempfehlung mit Änderungen bzw. Ergänzungen der Fördergebiete aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 05.11.2020 aus.
Folgende im Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte Änderungen bzw. Ergänzungen werden als Bestandteil der Beschlussvorlage übernommen:
1. | Aufnahme der Oettler-Villa in FöG 3 |
2. | Gebäude Drahtseilbahn vom FöG 1 in FöG 3 |
3. | Ehem. Hotel „Zur Sonne“ vom FöG 1 in FöG 3 |
Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, erläutert die Pläne zum Fördergebiet 3 entsprechend der Beschlusslage im Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0281/1211/20:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung auf der Grundlage des § 171b Baugesetzbuch. Die neuen Geltungsbereiche der Fördergebiete 1 bis 4 sind in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Anzahl der besetzten Mandate: | 34 |
davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |