Auszug - Ergänzung zum Beschluss vom 27.10.2016 Verlängerung der Übergangsregelung zur Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 03.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0288/20 Ergänzung zum Beschluss vom 27.10.2016 Verlängerung der Übergangsregelung zur Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Weber erläutert zur Vorlage, dass in der letzten Ausschusssitzung bereits eine Information über die Verlängerung der Übergangsregelung erfolgte und es nun die Empfehlung der Kommunalaufsicht gab, dies durch die Vertretung zu beschließen.
In diesem Zusammenhang informierte Frau Weber, dass die Umsetzung dieses Prozesses in Form eines Projektes erfolgt und alle Bereiche der Verwaltung im Projektteam eingebunden sein werden. Zu den Schwerpunkten und Projektinhalten wurde eine Präsentation gezeigt.
Während ihrer Ausführungen stellt sie Frau Iveta Wand als neue Mitarbeiterin des Sachgebietes Haushalts- und Rechnungswesen – Bereich Interne Steuerung – vor. Sie ist für die steuerrechtlichen Belange im Haus zuständig und arbeitet in der AG Steuern mit.
Der Vorsitzende Herr Dr. Altmann bedankt sich für die Ausführungen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 gewährte Verlängerung der Übergangsregelung zur Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) bis zum 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |