Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderungsprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD), "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) und „Lebendige Zentren“, Stand 24.11.2020
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.03.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:02 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0315/20 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderungsprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD), "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) und „Lebendige Zentren“, Stand 24.11.2020 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2019 in den Städtebauförderungsprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD), „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellungen für die Programmjahre 2020 und 2021 im Programm „Lebendige Zentren“, Stand: 24.11.2020.
Für die bewilligten und beantragten Fördermittel, sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.
Über Erhöhungen der Kostenansätze der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |