Auszug - Beschluss zur Einleitung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 (4) BauGB für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.03.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:02 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0323/20 Beschluss zur Einleitung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 (4) BauGB für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz wird auf Grund der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes durch Gerichtsurteil vom 28.05.2020 (Normenkontrolle) ein ergänzendes Verfahren eingeleitet.
- Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Punkt 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.
- Entsprechend § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 27 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |