Auszug - Antrag zur touristischen Erschließung des Elsterfloßgrabens Antrag: Fraktion Die Linke./ZfZ
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.03.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:02 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0331/20 Antrag zur touristischen Erschließung des Elsterfloßgrabens Antrag: Fraktion Die Linke./ZfZ |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Fraktion Die Linke./ZfZ | |||||
Verfasser: | Fraktion Die Linke./ZfZ | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Dr. Röhler nimmt an der Beratung des STR ab 17:43 Uhr teil. Damit sind 28 stimmberechtigte Mitglieder des STR anwesend.
Herr Heller informiert, dass es derzeit eine Abstimmungsrunde mit dem Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt. Es wird darum gebeten einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Hierbei geht es nicht um die einzelne Ausgestaltung, sondern um eine Willensbekundung.
Herr Dr. Reiche möchte den 2. Punkt näher erläutert haben, welche Maßnahmen sind konkret gemeint.
Eine kurze Erläuterung durch Herrn Dr. Altmann und Herrn Heller folgt. Es handelt sich um eine grundsätzliche Willensbekundung, die keine haushaltsrelevanten Auswirkungen hat.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt:
- Der Stadtrat Zeitz fordert das Land Sachsen-Anhalt auf, seiner Verantwortung für die Wiederbespannung des Elsterfloßgrabens durch das Gemeindegebiet nachzukommen und diese in die Projektliste zum Strukturwandel der Braunkohleregion aufzunehmen.
- Die Stadt Zeitz wird (- wie in regionalen Entwicklungskonzepten vorgesehen -) Maßnahmen einleiten, um eine nachhaltige Nutzung für touristische, kulturelle und Bildungszwecke zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 28 |
Ja-Stimmen: | 27 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |