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Auszug - Erhalt des Wandbildes des Künstlers Joachim Hering am Abrissobjekt Kindertagesstätte "Musikus", Auf dem Schlagstück und die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.700,00 €  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Di, 17.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/040/0493/06 Erhalt des Wandbildes des Künstlers Joachim Hering am Abrissobjekt Kindertagesstätte "Musikus", Auf dem Schlagstück und die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.700,00 €
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
Hoch- und Tiefbauamt
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Der Vorsitzende gab Erläuterungen zur Vorlage aus dem Bildungs- und Bauausschuss

Der Vorsitzende gab Erläuterungen zur Vorlage aus dem Bildungs- und Bauausschuss.

Die Anfragen der Mitglieder zum Objekt (Flurstück-Größe) wurden durch die Sachgebietsleiterin, Frau Besser beantwortet.

 

Herr Seidel unterbreitete den Vorschlag, das Gebäude mit dem Wandbild abzureißen und dem Künstler die Möglichkeit zu geben an einem der nächsten Bauwerke ein neues Kunstwerk zu errichten.

Herr Franziski gab den Hinweis, die Verwaltung möge prüfen, ob aus der Haushaltsstelle

9100 8061 Zinsen und Kredite, Mittel für die Finanzierung zur Erstellung einer Dokumentation entnommen werden können.

Frau Fischer beantragte hierzu 2 Beschlüsse zu fassen. Die Mitglieder befürworteten dies.

 

Beschluss Nummer 1:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2006 

 

1.      das Wandbild des Künstlers Joachim Hering am Abrissobjekt Kindertagesstätte „Musikus“, Auf dem Schlagstück in Zeitz zu erhalten und

 

2.      die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 02.4640.9600 – Abriss KITA „Musikus“ in Höhe von 12.700,00 €.

 

 

 

Beschluss Nummer 2

 

       1.  Kompletter Abriss des Objektes mit Wandbild und Erstellung einer geeigneten 

            Dokumentation.

 

2.      Dem Künstler soll in Aussicht gestellt werden bei der Errichtung von öffentlichen

      Gebäuden künstlerisch berücksichtigt zu werden.

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

Abstimmungsergebnis zu Beschluss Nummer  1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     2

Nein-Stimmen:    3

Stimmenthaltungen:    2

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss Nummer  2:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0