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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0429/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Die Tagesordnungspunkte 11 – 16 haben das gleiche Grundthema. Diskussionen zu diesen Themen können gleich zu Beginn im ersten TOP geführt werden. Eine Beitragsfreiheit wurde seitens des Landtages beschlossen, der Stichtag war hier der 01.01.2020. Wir sind verpflichtet, aus der Haushaltskonsolidierung die Einnahmen zu erheben.

 

18:53 Uhr Hr. Nicolai verlässt den Raum

 

Zur Abstimmung sind nun 25 stimmberechtigte Mitglieder im Raum einschließlich des Oberbürgermeisters.

 

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0429/3009/21

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Gleinaer Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

25

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

7

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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