Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0429/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Die Tagesordnungspunkte 11 – 16 haben das gleiche Grundthema. Diskussionen zu diesen Themen können gleich zu Beginn im ersten TOP geführt werden. Eine Beitragsfreiheit wurde seitens des Landtages beschlossen, der Stichtag war hier der 01.01.2020. Wir sind verpflichtet, aus der Haushaltskonsolidierung die Einnahmen zu erheben.
18:53 Uhr Hr. Nicolai verlässt den Raum
Zur Abstimmung sind nun 25 stimmberechtigte Mitglieder im Raum einschließlich des Oberbürgermeisters.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0429/3009/21
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Gleinaer Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 25 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 7 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |