Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Beethovenstraße in Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 30.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0434/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Beethovenstraße in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0434/3009/21
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Beethovenstraße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Beethovenstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 11 |
Stimmenthaltungen: | 8 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |