Auszug - Ausweisung Grundstücke für Eigenheime
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 22 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0421/21 Ausweisung Grundstücke für Eigenheime | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion ALL/FDP/FWT | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Geänderter Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Ausweisung freier städtischer Grundstücke im Innenstadtgebiet sowie in den Ortsteilen als Bauland für Eigenheime auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/STR/0421/3009/21
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, freie Grundstücke im Innenstadtgebiet sowie auf den Ortsteilen als Bauland für Eigenheim auszuweisen.
- Sofern dazu der Flächennutzungsplan und anschließend ein Bebauungsplan angepasst, geändert bzw. aufgestellt werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.
- Sofern rechtlich möglich, sollen die so ausgewiesenen städtischen Grundstücke unter Beachtung des § 115 KVG LSA, aber dennoch zu sozial verträglichen Kosten zum Kauf oder als Erbpacht angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |