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Auszug - Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen
VII/STR/20/0499/21 Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Frau Schürmann erläutert die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz und die Gründe für die Änderungen.

 

Herr Köstler weist darauf hin, dass es sich bei dem 1. Hund nicht nur um eine Erhöhung von 1€ pro Monat, sondern auch um eine gesamte Erhöhung von 20% handelt.

 

Herr Ronneberger findet die Erhöhung für den ersten Hund nicht gerechtfertigt, da das Geld für viele ältere Menschen viel wert ist. Bei vielen Dingen ist die Stadt Zeitz auch unterhalb der Grenze, also könnte sie es dort auch bleiben.

 

 

Fr. Schürmann verlässt um 19:40 Uhr die Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0