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Auszug - 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0448/21 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Hr. Forner, Fraktion Freie Wähler

Er findet es nicht richtig, dass die Kosten jährlich durch gewunken werden.

Des Weiteren kritisiert er die Verteilung der Gebühren. Seiner Meinung nach sollten die Flächen differenziert ausgewiesen werden. Die Landwirte sind u.a. am meisten betroffen.

Er wünscht sich eine größere Transparenz.

 

Hr. Strauch bestätigt, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird und beim nächsten Mal die Geschäftsleitung im Rahmen der Beratungsfolge eingeladen wird.

 

Hr. Thieme

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt nicht nur gesetzlich verpflichtet ist, diesen Beschluss zu fassen, nach dem Wassergesetz, der Kommunalverfassung, sondern auch im Interesse des eigenen Haushalts, denn es geht immerhin um rd. € 140.000 an Einnahmen.

Bei Interesse kann man sich im Übrigen mit dem Unterhaltungsverband in Verbindung setzen, bzw. sich direkt an Hr. Schenk (Vorsitztender des Unterhaltungsverbandes) wenden.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 6. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

3 Sitze unbesetzt

37

 

davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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