Auszug - 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0448/21 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Hr. Forner, Fraktion Freie Wähler
Er findet es nicht richtig, dass die Kosten jährlich durch gewunken werden.
Des Weiteren kritisiert er die Verteilung der Gebühren. Seiner Meinung nach sollten die Flächen differenziert ausgewiesen werden. Die Landwirte sind u.a. am meisten betroffen.
Er wünscht sich eine größere Transparenz.
Hr. Strauch bestätigt, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird und beim nächsten Mal die Geschäftsleitung im Rahmen der Beratungsfolge eingeladen wird.
Hr. Thieme
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt nicht nur gesetzlich verpflichtet ist, diesen Beschluss zu fassen, nach dem Wassergesetz, der Kommunalverfassung, sondern auch im Interesse des eigenen Haushalts, denn es geht immerhin um rd. € 140.000 an Einnahmen.
Bei Interesse kann man sich im Übrigen mit dem Unterhaltungsverband in Verbindung setzen, bzw. sich direkt an Hr. Schenk (Vorsitztender des Unterhaltungsverbandes) wenden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 6. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 3 Sitze unbesetzt | 37
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davon anwesend: | 22 |
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |