Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0481/21 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 3 Sitze unbesetzt | 37
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davon anwesend: | 22 |
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |