Auszug - 9.Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.10.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/075/0516/06 9.Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Den Ausschussmitgliedern wurde eine Kopie des Schreibens der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 19.09.2006 ausgereicht.
Herr Schirmer verwies in seinen Ausführungen auf das ausgereichte Schreiben der Kommunalaufsicht mit dem Hinweis, dass der Betriebsausschuss den Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2006 zur 9. Änderungssatzung noch bestätigen möchte.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebühren - vom 18.Dezember 1997:
„
9. Änderungssatzung zur Satzung über die Enthebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung –
vom 18.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993(GVBl.LSA S. 568) i.V. mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F.D. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,55 EUR/m³
b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,97 EUR/m²
Artikel 2
Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zeitz, den 15.12.2005
Kmietczyk
Oberbürgermeister“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 8
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Realisierung: