Auszug - Wahl des 2. allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.12.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0516/21 Wahl des 2. allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Bisher liegt nur der Vorschlag der CDU- Fraktion vor, der auch von der Fraktion Freie Wähler Zeitz unterstützt wird:
Fachbereichsleiterin Finanzen, Frau Susanne Voigt.
Hr. Nicolai, Fraktion ALL/FDP/FWT
Er fragt an ob es ein aktiver Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein muss oder ob dieses Amt auch von Hr. Immisch durchgeführt werden kann.
Hr. Dr. Altmann
Er bestätigt, dass dieses Amt nur durch einen aktiv, beschäftigten Mitarbeiter ausgeführt werden kann.
Hr. Hedrich, Fraktion Die Linke/ZfZ
Führt an, dass es schön gewesen wäre, wenn Fr. Voigt in dieser Sitzung vorgestellt worden wäre, da sie ihm bisher nicht bekannt ist.
Hr. Dr. Altmann erklärt, dass der Oberbürgermeister oder die Bürgermeisterin hierfür noch ein paar Worte zur Vorstellung haben.
Er fragt an ob es noch weitere Vorschläge gibt. Und er bittet Hr. Thieme oder Fr. Weber noch ein paar Worte zu sagen.
Hr. Thieme
Er stellt Fr. Susanne Voigt nochmals als neue Fachbereichsleiterin Finanzen vor. Sie genießt das vollste Vertrauen des Oberbürgermeisters.
Sie wird via Zoom zugeschalten um selbst ein paar Worte zu sagen.
Fr. Voigt, Sachgebietsleiterin Finanzen, freut sich über das ihr entgegengebrachte Vertrauen. Sie nimmt diese Wahl an.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |