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Auszug - Benennung (Widmung) einer Zeitzer Straße nach Denhardt - Vorschlag Abschnitt von der Gleinaer Straße bis unteres Tor Michaelisfriedhof (Heinrich-Heine-Straße), Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Zeitz  

Sondersitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 25.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00
Raum: B i t t e b e a c h t e n ! Treffpunkt: Kloster Posa - Räumlichkeiten des VFR
Ort: 06712 Zeitz,
IV/STR/STR/0418/06 Benennung (Widmung) einer Zeitzer Straße nach Denhardt - Vorschlag Abschnitt von der Gleinaer Straße bis unteres Tor Michaelisfriedhof (Heinrich-Heine-Straße), Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fraktion WIR - Unabhängige
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Frau Seidelt stellt folgenden Antrag:

Frau Seidelt stellt folgenden Antrag:

Die Vorlage wird in die Verwaltung zurückverwiesen mit der Bitte um Prüfung.

 

Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag:

Die Beschlussfassung erfolgt getrennt zu den Punkten Straßenbenennung und Eintrag in das Ehrenbuch.

Da ihm keine nachteiligen Auswirkungen des Denhardt – Wirkens auf die damalige einheimische Bevölkerung bekannt sind, stimmt er dem Eintrag zu.

Beschluss:

Beschluss:

Der Oberbürgermeister Dieter Kmietczyk wird beauftragt, für die o.g. Anträge entsprechende Vorbereitungen zu treffen.

-          Straßenbeschilderung

-          Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Zeitz

-          Realisierung 2006

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Seidelt:

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Seidelt:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    5

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    1

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag des Vorsitzenden:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    5

Ja-Stimmen:     3

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    2

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: