Inhalt

Auszug - Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:
VII/STR/BM/0506/21 Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:
Fraktion Freie Wähler
Federführend:Bürgermeisterin   

Herr Dr. Müller und Herr Eckel machen Ausführung zur Vorlage. Das Verbrennen ist nicht mehr zeitgemäß, in Hinsicht Qualmbelästigung und Klimaschutz!

 

Herr Hedrich gibt bekannt, dass er seine Meinung zum Verbrennen auf Grund der Geschehnisse (z.B. Qualmbelästigung Gymnasium) geändert hat, weil es Leute gibt, die sich nicht an die Regeln halten. Er wird deshalb einem Verbrennungsverbot zustimmen. Barrierefreie Abgabe des Grünschnittes auf dem Wertstoffhof ist nun möglich.

 

Herr Nicolai - Anfrage

  1. Gibt es schon Wortmeldungen aus den Ortschaften dazu?
  2. Hat die Verwaltung geprüft, ob wir in der Ausnahmegenehmigung des BLK die Ortsteile rauslassen können?

 

Antwort Frau Weber zu 1.

Abstimmung OT Würchwitz 1 Ja-Stimme, 4 Neinstimmen, weitere Protokolle liegen noch nicht vor.

 

Antwort Frau Weber zu 2.

Frau Weber geht davon aus, dass die Stadt sich mit dem Landrat diesbezüglich auseinandersetzen muss. Prüfung bis zum nächsten Stadtrat.

 

Herr Herrmann informiert, dass es in Naumburg und Weißenfels so gemacht wird. Da wird die Kernstadt davon ausgenommen und die Umlandgemeinden können weiter verbrennen. Herr Hermann ist Befürworter des Verbrennungsverbotes, da es eine Belastung für die Bürger ist.

 

Herr David Müller ist der Meinung, dass das Verbrennungsverbot für die Kernstadt und die Ortsteile gelten sollte! Sieht Probleme bei den Kontrollen.

 

Herr Hedrich fragt, gibt es zum Vorfall Qualmbelästigung Gymnasium einen Ermittlungsstand, wurde das geahndet?

 

Herr Nicolai informiert, dass der BLK vor Ort war und das aufgenommen hat und auch ermittelt. Den aktuellen Stand weiß er nicht.

 

Antwort Frau Weber zu Protokoll

 

 


Beschluss:

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

 

 

 

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

 


Abstimmung über die Beendigung der Ausnahmegenehmigung zum Verbrennungsverbot:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Sebastian Nicolai

 

 

X

Reiner Eckel

X

 

 

Herbert Hedrich

X

 

 

David Müller

X

 

 

Dr. Norbert Müller

X

 

 

 

Die Vorlagen wird mit 4 Ja-Stimmen / 0 Gegenstimmen / 1 Stimmenthaltung mehrheitlich bestätigt.