Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.10.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/075/0329/06 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Schirmer erläuterte die vorliegende Vorlage.
Nach einer umfangreichen Diskussion und Beantwortung der aufgeworfenen Fragen wurde durch Herrn Buzalski folgender Antrag gestellt:
Abstimmung der 4. Änderungssatzung bei Streichung folgender Punkte:
Artikel 1 - Änderungen
1. Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
zu streichen ist:
oder
b) Abwasserbeiträge (Erneuerungsbeiträge) für die Erweiterung,
Verbesserung und Erneuerung
2. Der § 5 erhält folgende Fassung:
zu streichen ist:
(2) Der Beitragssatz für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der
öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die
a) Schmutzwasserbeseitigung 0,71 €/m² - Vollgeschossfläche
b) Niederschlagswasserbeseitigung 0,97 €/m² - Grundfläche
Die Vorlage wurde entsprechend des Antrages des Herrn Buzalski mit den Streichungen wie folgt zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderungssatzung:
4. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale
Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz ( Kanalanschlussbeitragssatzung)
vom 08.12.1994
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-
Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBI. S. 568) und der §§ 2, 6 und 6c des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991
(GVBI. S.105) in Verbindung mit § 22 der Abwasserbeseitigungssatzung vom
18. Dezember 1997 jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der
Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 09.11.2006 folgende 4. Änderungssatzung zur
Kanalanschlussbeitragssatzung vom 8. Dezeimber 1994 beschlossen:
Artikel 1 - Änderungen
1.Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Stadt erhebt soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere
Weise gedeckt wird
Abwasserbeiträge für die erstmalige Herstellung bzw. Anschaffung
ihrer öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage als Abgeltung der durch die
Möglichkeit oder Inanspruchnahme gebotenen besonderen
wirtschaftlichen Vorteile.
2. Der § 5 erhält folgende Fassung:
§ 5
Beitragssätze
(1) Der Beitragssatz für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen zentralen
Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die
a) Schmutzwasserbeseitigung 2,18 €/m² - Vollgeschossfläche
b) Niederschlagswasserbeseitigung 2,90 €/m² - Grundfläche
(2) Der Abwasserbeitrag ist auf volle Euro abzurunden.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, rückwirkend zum
08.12.1994 in Kraft.
Zeitz, den .....................
Kmietczyk
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 8
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Nach Abstimmung der Vorlage entsprechend des Antrages des Herrn Buzalski wurde seitens der Ausschussmitglieder noch festgelegt, die Änderungssatzung nicht rückwirkend in Kraft treten zu lassen, sondern mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung.