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Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/075/0329/06 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Schirmer erläuterte die vorliegende Vorlage

Herr Schirmer erläuterte die vorliegende Vorlage.

 

Nach einer umfangreichen Diskussion und Beantwortung der aufgeworfenen Fragen wurde durch Herrn Buzalski folgender Antrag gestellt:

 

Abstimmung der 4. Änderungssatzung bei Streichung folgender Punkte:

 

Artikel 1 - Änderungen

1. Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:                           

zu streichen ist:

oder

                            b) Abwasserbeiträge (Erneuerungsbeiträge) für die Erweiterung,  

                                Verbesserung und Erneuerung

 

2. Der § 5 erhält folgende Fassung:

                            zu streichen ist:

                    (2) Der Beitragssatz für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der           

                         öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die

       

                            a) Schmutzwasserbeseitigung             0,71 €/m²    -   Vollgeschossfläche

 

                            b) Niederschlagswasserbeseitigung    0,97 €/m²    -   Grundfläche

 

Die Vorlage wurde entsprechend des Antrages des Herrn Buzalski mit den Streichungen wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

 

                                                       

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderungssatzung:

 

4. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz ( Kanalanschlussbeitragssatzung)

vom 08.12.1994

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-

Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBI. S. 568) und der §§ 2, 6 und 6c des

Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991

(GVBI. S.105) in Verbindung mit § 22 der Abwasserbeseitigungssatzung vom

18. Dezember 1997 jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der

Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 09.11.2006 folgende 4. Änderungssatzung zur

Kanalanschlussbeitragssatzung vom 8. Dezeimber 1994 beschlossen:

 

Artikel 1 - Änderungen

 

1.Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

    (1) Die Stadt erhebt soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere  

         Weise gedeckt wird 

 

                Abwasserbeiträge für die erstmalige Herstellung bzw. Anschaffung

 

        ihrer öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage als Abgeltung der durch die                       

        Möglichkeit oder Inanspruchnahme gebotenen besonderen

        wirtschaftlichen Vorteile.

 

 

2. Der § 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Beitragssätze

             

(1)   Der Beitragssatz für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen zentralen

         Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die

 

         a) Schmutzwasserbeseitigung                                 2,18 €/m²   -   Vollgeschossfläche

 

         b) Niederschlagswasserbeseitigung                        2,90 €/m²   -   Grundfläche

 

(2)   Der Abwasserbeitrag ist auf volle Euro abzurunden.

 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, rückwirkend zum

08.12.1994 in Kraft.

 

Zeitz, den .....................

 

 

Kmietczyk

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  8

davon anwesend:    8

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    2

Stimmenthaltungen:    2

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

 

Nach Abstimmung der Vorlage entsprechend des Antrages des Herrn Buzalski wurde seitens der Ausschussmitglieder noch festgelegt, die Änderungssatzung nicht rückwirkend in Kraft treten zu lassen, sondern mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung.