Auszug - Beteiligung an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen-Anhalt
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.04.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0563/22 Beteiligung an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen-Anhalt | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister Bereich Rechtsangelegenheiten | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beauftragt den Oberbürgermeister,
gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Sachsen- Anhalt zu erklären, dass sich die Stadt Zeitz an einer Kommunalverfassungsbeschwerde (Musterverfahren der Städte Merseburg, Haldensleben und Sangerhausen) wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips durch das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2022 vom 12.05.2021 beteiligt, mindestens jedoch die Stadt Zeitz auf die Warteliste weiterer Kommunen, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
|
davon anwesend: | 28 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |