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Auszug - Beteiligung an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen-Anhalt  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0563/22 Beteiligung an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen-Anhalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beauftragt den Oberbürgermeister,

 

gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Sachsen- Anhalt zu erklären, dass sich die Stadt Zeitz an einer Kommunalverfassungsbeschwerde (Musterverfahren der Städte Merseburg, Haldensleben und Sangerhausen) wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips durch das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2022 vom 12.05.2021 beteiligt, mindestens jedoch die Stadt Zeitz auf die Warteliste weiterer Kommunen, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0