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Auszug - Beteiligung an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen-Anhalt  

Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:
VII/STR/BM/0563/22 Beteiligung an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen-Anhalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   

Hr. Thieme erklärt, dass es in diesem Fall darum geht, ein Zeichen zu setzen gegen die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beauftragt den Oberbürgermeister,

 

gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Sachsen- Anhalt zu erklären, dass sich die Stadt Zeitz an einer Kommunalverfassungsbeschwerde (Musterverfahren der Städte Merseburg, Haldensleben und Sangerhausen) wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips durch das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2022 vom 12.05.2021 beteiligt, mindestens jedoch die Stadt Zeitz auf die Warteliste weiterer Kommunen, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Dr. Ulf Altmann

X

 

 

Lothar Gentsch

X

 

 

Dr. Norbert Müller

X

 

 

Sven Weißbrodt

X

 

 

Dr. Nils Reiche

X

 

 

Andre Worms

X

 

 

Axel Thamm

X