Auszug - 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 15.03.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | |||||||
Raum: | Zoom - Videokonferenz | |||||||
Ort: | ||||||||
VII/STR/STR/0548/22 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Freie Wähler | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Hr. Dr. Müller weist darauf hin, dass dies als Anerkennung für die Feuerwehr und deren Leistung steht. Zustimmung unter Ortswehrleitern ist weitestgehend positiv, 2 Ortswehrleiter sehen diese Erhöhung kritisch und würden eine Anschaffung von Ausrüstung befürworten.
Hr. Thieme
Grundsätzlich kann man in einen Haushalt erst etwas einstellen, wenn dies beschlossen ist. Anerkennung ist wichtig und richtig, jedoch nicht allein auf diesem Weg. Diese Kosten sind im Haushalt nicht enthalten und des Weiteren fehlt hier der Deckungsvorschlag. Eine Erhöhung der Ausgaben widerspricht dem Gedanken der Konsolidierung.
Hr. Dr. Müller erklärt, dass ein Deckungsvorschlag schwierig ist. Ein Argument der Kostensenkung kann er nicht erkennen, da die Personalstellen in der Stadtverwaltung erhöht wurden. Die Kostensatzung wurde in den letzten Jahren nicht angepasst, sowie die Grundlage für die Abrechnung der FFW.
Fr. Weber gibt zu bedenken, dass man hier differenzieren muss. Ein Zusammenhang zwischen Aufwandsentschädigung und Kostenerstattungssatzung ist nur bedingt vorhanden. Die Kostenerstattungssatzung muss und wird gerade überarbeitet. Es sind viele Kostenstellen zu analysieren und auszuwerten. Jedoch kann man aufgrund gesetzlicher Vorgaben max. eine Kostendeckung von 10 % einplanen, denn nicht alle Leistungen sind abrechenbar.
Dr. Altmann hat auch zu dieser Vorlage Rückfragen. Denn ein Inflationsausgleich ist hier ggf. notwendig. In der Vorlage ist die Erhöhung der Kosten nicht für alle Funktionen gleichermaßen. Zusätzlich muss die Versteuerung beachtet werden. Es soll nochmal überprüft werden ob eine pauschale Kostenerhöhung wirklich sinnvoll ist.
Dr. Müller weist noch einmal darauf hin, dass der Antrag seit Oktober bei der Verwaltung liegt und in dieser Zeit auch die Details schon hätten geklärt werden können.
Hr. Thieme vermisst einen Finanzierungsvorschlag für diese Vorlage.
Fr. Weber bestätigt, dass der Ursprungsantrag seit Oktober bekannt war. Jedoch wurde dieser nach Gesprächen mit Hr. A. Exler zurückgezogen. Eine Aufwandsentschädigung seitens der Stadt ist eine freiwillige Entscheidung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr …
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Name | Ja | Nein | Enthaltung |
Dr. Ulf Altmann |
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| X |
Lothar Gentsch |
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| X |
Dr. Norbert Müller | X |
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Sven Weißbrodt |
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| X |
Dr. Nils Reiche |
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| X |
Andre Worms | X |
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Axel Thamm |
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| X |