Auszug - Bestellung eines Klimaschutzbeauftragten für die Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.05.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:48 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0582/22 Bestellung eines Klimaschutzbeauftragten für die Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Hr. Thieme erklärt, dass dies positiv ist, wenn man von außen Hilfe erhält und diese zu 100 % gefördert wird. Dies kann dem Haushalt nur zugutekommen.
Hr. Dr. Röhler, Fraktion ALL/FDP/FWT
Wird diese Stelle tatsächlich nur auf 2 Jahre befristet?
Hr. Gast, FBL Technisches Zeitz
Im ersten Schritt handelt es sich um eine Befristung für 2 Jahre mit der Option um 36 Monate zu verlängern. Die Stadt Zeitz muss den Klimaschutzbeauftragten nicht als Angestellten übernehmen.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Er weist darauf hin, dass eine Förderung zu 100% meist mit gewissen Einschränkungen verbunden ist.
Hr. Dr. Weinhold verlässt um 17:50 Uhr die Sitzung und ist 17:52 Uhr zurück, zur Abstimmung sind 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, Fördermittel zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und zur befristeten Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten zu beantragen. Die Personalkosten werden zu 100 % gefördert. Soweit die Stadt Zeitz eine Förderzusage erhält, soll ein Klimaschutzmanager (m/w/d) eingestellt werden, welcher ein Klimaschutzkonzept für die Stadt erstellt, begleitende Prozesse organisiert und aus dem Maßnameplan des Konzepts umsetzt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 21 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |