Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 26 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0657/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für das Flurstück 1007 teilweise der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 97 – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen – der Stadt Zeitz aufgestellt.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Hr. Forner hat die Sitzungsreihe, wegen möglicher Befangenheit, verlassen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 |