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Auszug - 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0612/22 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Hr. Thieme, Oberbürgermeister

Er beantragt das Rederecht für Fr. Klenke.

 

Abstimmungsergebnis zum Rederecht von Fr. Klenke:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Fr. Klenke, Unterhaltungsverband „Weiße Elster“

Sie gibt einen Einblick in den Unterhaltungsverband. Die Präsentation kann im Allris eingesehen werden.

 

Hr. Forner, Fraktion FWZ/ FFW/ BIT

Welche Möglichkeit haben wir, als Beitragszahler Einfluss zu nehmen auf die Verteilung der Kosten? Die Entschlammung der angrenzenden Flächen wird auf die Eigentümer umgelegt. Jedoch gehören 2 m, vom Gewässer zum Grundstück, dem Verpächter.

 

Fr. Klenke, Unterhaltungsverband „Weiße Elster“

Der Gewässerschutzstreifen wird immer eingehalten und es wird immer das Gespräch zum Anwohner gesucht. Eine Änderung des Gesetzes geht nur über den politischen Raum des Landes Sachsen- Anhalts.

 

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 7. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0